Grünstadt Grünstadter Berg: Ackerverkauf erlaubt

Ein Großbauer aus dem rheinhessischen Wolfsheim darf 46 Hektar landwirtschaftliche Fläche auf dem Grünstadter Berg an einen Investor verkaufen.

Die Kreisverwaltung und die Landwirtschaftskammer haben den Kaufvertrag zu Wochenbeginn genehmigt, teilte auf Anfrage Kreissprecherin Sina Müller mit. Die Zustimmung war aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes erforderlich, da der Käufer kein Landwirt ist, wir berichteten am 16. Februar. Dieses Gesetz soll den Ausverkauf und die Spekulation mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen verhindern. Daher war bei dem geplanten Verkauf zu ermitteln, ob es bäuerliche Betriebe gibt, die Interesse an den Flächen haben. So war eine Liste der 55 Grundstücke am 24. Januar im Amtsblatt der Stadt, dem Grünstadter Sonntagsspiegel, veröffentlicht worden. Es hätten sich zwar Landwirte gemeldet, die Interesse bekundeten, wurde weiter vom Kreis informiert. Aber letztlich hätten diese Betriebe dann doch signalisiert, dass sie nicht kaufen wollten. Das Areal am Nordhang des Grünstadter Berges hatte der Großbauer aus dem Kreis Alzey-Worms 2012 und 2013 von dem Unternehmen HeidelbergCement gekauft und dort insgesamt 25.000 Sauerkirschbäume gepflanzt. Die Plantage werde weiter betrieben, informierte der Landwirt. Er habe für die Flächen einen langfristigen Pachtvertrag mit dem Investor abgeschlossen. Nachdem am Montag die Frist für Interessenten abgelaufen war und auch das Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) in Neustadt auf sein gesetzliches Vorkaufsrecht verzichtet hat, ist die Genehmigung erteilt und eine entsprechende Mitteilung an den Notar verschickt worden, teilte die Kreissprecherin weiter mit. Damit sei der Kaufvertrag rechtskräftig.

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