Battenberg RHEINPFALZ Plus Artikel Gemeinde stellt Bedingung für Beitrag zur Kirchsanierung

Die Unterstützung der Sanierung macht die Ortsgemeinde von Zugeständnissen der Kirche abhängig.
Die Unterstützung der Sanierung macht die Ortsgemeinde von Zugeständnissen der Kirche abhängig.

Soll sich die Ortsgemeinde an der Sanierung der Glockenstühle in der protestantischen Martinskirche beteiligen? Über diese Frage ist bei der Ratssitzung am Dienstag eine Diskussion entbrannt. Für die Finanzspritze wurden Gegenleistungen gefordert.

Die Instandsetzung der frühgotischen Martinskirche, die beim Tornado am 12. Juli 2019 schwere Schäden am Turm erlitten hat und insgesamt nicht mehr verkehrssicher ist, soll demnächst beginnen. Die Gesamtkosten werden auf rund eine halbe Million Euro geschätzt. Im ersten Bauabschnitt für 300.000 bis 330.000 Euro sollen unter anderem die Glockenstühle erneuert werden. Dazu sind bei der Kirchengemeinde vier Angebote eingegangen, die zwischen 39.813 und 52.706 Euro liegen, wie Bürgermeister Peter Schmidt den Rat informierte. „Der Auftrag ist von der Kirche an die Firma vergeben worden, die die wirtschaftlichste Offerte eingereicht hatte“, sagte er.

Weil eine der drei Glocken der Ortsgemeinde gehöre, sollte sich die Kommune mit einem Drittel, also 13.271 Euro, an den Kosten beteiligen, findet Schmidt. Eine Verpflichtung dazu bestehe nach einem Vertrag zwischen der Gemeinde und der Kirche vom 9. Januar 1957 zwar nicht. „Aber die Kirche ist ein Battenberger Wahrzeichen“, warb der Bürgermeister um Zustimmung für seinen Vorschlag.

Brief von der Verbandgemeindeverwaltung

„Wird man in einigen Wochen noch einmal an uns herantreten und auch eine Spende für die restliche Sanierung fordern?“, wollte Kym Schober wissen. Schmidt teilte mit, er habe Pfarrer Sascha Weber lediglich zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass der Gemeinderat eine Unterstützung zur Sanierung der Glockenstühle befürwortet. Der stellvertretende Vorsitzende des Presbyteriums und Altbürgermeister Wolfgang Pahlke, der als Zuschauer bei der Ratssitzung war, versicherte ebenfalls: „Überlegungen hinsichtlich weiterer Beteiligungen der Ortsgemeinde gibt es nicht.“

Schober verwies danach auf eine Mail von der Verbandsgemeinde Leiningerland aus dem März, derzufolge der Rat erst einen Beschluss fassen sollte, wenn sämtliche Kosten für die Instandsetzung des Gotteshauses auf dem Tisch lägen. „Wir können uns doch hier nicht gegen die Verwaltung stellen“, meinte sie. Pahlke fragte: „Wozu braucht die Verbandsgemeinde denn einen umfassenden Finanzplan? Hier geht es ausschließlich um die Glockenstühle und die Kosten dafür sind bekannt.“ Im Übrigen ändere sich daran nichts mehr, denn die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt laufe bereits.

Zuwendung nur bei Entgegenkommen

Auf die Anmerkung von Bernhard Lauermann, dass er die E-Mail von der Verwaltung „irritierend“ findet, stellte auch Beatrice Harten klar: „Die Gesamtsanierung der Kirche geht uns nichts an.“ Die Ratsmitglieder waren sich indessen einig, dass für die Spende zur Erneuerung der Glockenstühle durchaus eine Gegenleistung erwartet werden kann: Für jeden Verstorbenen, auch wenn er Atheist gewesen sei, sollte die politische Glocke läuten dürfen. „Laut Pfarrer trifft die Entscheidung das Presbyterium“, so Schmidt. „Deshalb sollten wir in einem Brief darum bitten.“

Beatrice Harten warf ein: „Das würde ich anders formulieren: Wir sollten die Zuwendung davon abhängig machen.“ Lauermann schlug in dieselbe Kerbe, während Christian Denig sagte: „Da habe ich Bauchweh. Wir sind moralisch verpflichtet, der Kirche unter die Arme zu greifen.“ Schober entgegnete: „Die Kirche will doch etwas von uns. Nur ein bisschen Läuten für mehr als 13.000 Euro ist mir zu wenig. Ich erwarte ein umfassendes Entgegenkommen.“ Sie nannte als Beispiel die Möglichkeit, den Kirchgarten für Trauerfeiern auch für Andersgläubige oder Ausgetretene nutzen zu können.

Das ging anderen Ratsmitgliedern allerdings zu weit und auch Pahlke lehnte das ab: „Dann würden wir ein Riesenfass aufmachen.“ Schließlich einigte man sich darauf, über die Gewährung der 13.271 Euro erst dann abzustimmen, wenn sich das Presbyterium mit der Bedingung für das Läuten der politischen Glocke einverstanden erklärt hat.

x