Grünstadt FWG: Elternbeiträge sind zu hoch
Die Obrigheimer FWG kritisiert in einer Stellungnahme die vorgelegten Berechnungen und Zahlen des VG-Sachbearbeiters in der jüngsten Obrigheimer Haupt- und Finanzausschusssitzung. Dabei ging es um die ab August 2017 eingeführten Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung in der Obrigheimer Grundschule.
Wie bereits berichtet, haben sich die Obrigheimer Freien Wähler einen Zwischenbericht der Verbandsgemeinde Leiningerland erbeten. Sie vertreten die Meinung, dass die Elternbeiträge zu hoch sind und deshalb gesenkt werden könnten. VG-Sachbearbeiter Hanns Gauch hatte zuvor in der jüngsten Obrigheimer Haupt- und Finanzausschusssitzung – und nicht im Ausschuss der VG Leiningerland, wie fälschlicherweise in unserem Bericht vom vergangenen Mittwoch angegeben – von einer Deckungsrate von rund 42 Prozent gesprochen. Dem widerspricht jetzt die Obrigheimer FWG: Die Berechnungen seien nicht nachvollziehbar, eine genaue Aufschlüsselung fehle nach wie vor. „Die Ausgaben aus zwölf Monaten wurden den Einnahmen aus Elternbeiträgen von nur fünf Monaten gegenübergestellt“, schreibt FWG-Fraktionssprecher Joachim Stefan Müsel. Diese Rechnung könne so nicht funktionieren. Das Ganze sei „höchst unsolide“. Man gewinne den Eindruck, so Müsel weiter, dass der Deckungsbeitrag absichtlich ins Minus gerückt worden sei. Die FWG habe die Einnahmen aus den Elternbeiträgen deshalb nach eigenen Angaben auf zwölf Monate hochgerechnet. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass der Deckungsbeitrag „deutlich über der Forderung der Kommunalaufsicht, bei fast 60 Prozent liegt“, schreibt die Wählergruppe in ihrer Stellungnahme. Wenn im Januar, wie von der VG angekündigt, neuere Zahlen vorliegen, werde die FWG Obrigheim die Elternbeiträge für die Nachmittagbetreuung erneut auf die Agenda holen. Die Eltern dürften nicht unnötig belastet werden. Laut der FWG wäre „voraussichtlich eine Reduzierung der Elternbeiträge möglich“. Wie mehrfach berichtet, fordert die Kommunalaufsicht von der hoch verschuldeten Gemeinde als Schulträgerin, dass die Kosten für Nachmittagsbetreuung zu mindestens 50 Prozent gedeckt sind. Der Grund: In der Vergangenheit verbuchte die Gemeinde die Ausgaben zu 100 Prozent als freiwillige Leistung auf eigene Kosten. Das hatte die Kommunalaufsicht untersagt. Von Beginn an steht die Gebührenerhebung in der Kritik der FWG-Opposition im Gemeinderat.