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Flick-Erpresser aus dem Leiningerland sorgt Anfang der 80er für Schlagzeilen
Wie aus Ermittlerkreisen beim Polizeipräsidium München zu erfahren war, habe man die Drohungen „Sonst fliegt etwas in die Luft“ allein wegen der astronomischen Höhe nicht ganz ernst genommen. Der Täter wollte das Geld in einem Neustadter Lokal übernehmen. Dort wurden die Überbringer, darunter etliche Polizeibeamte aus München, nach Bad Dürkheim in die Nähe des Bahnhofs umdirigiert. Gefordert wurde, das Geld in einem mitgebrachten Lieferwagen zu deponieren, in dem der Schlüssel im Zündschloss steckte. Die Polizei musste nur noch zugreifen, als sich der junge Mann hinter das Steuer klemmen wollte. In dem Fahrzeug lagen allerdings nur leere Kisten.
Wegen seines blutig-anfängerhaften und dilettantischen Vorgehens sorgte der 21-Jährige bundesweit für Schlagzeilen. Für seine Familie gab es nur eine Erklärung: Es können allein die finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein, die ihn zu dieser „Wahnsinnstat“ trieben. Wenige Monate vorher war er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu seiner Geldstrafe von 2000 Mark verdonnert worden. Als er dann auch noch seinen Job verlor und mit einer staatlichen Unterstützung von nur noch 500 Mark auskommen musste, habe er arg deprimiert gewirkt, berichtete beispielsweise sein Cousin der RHEINPFALZ.
Gestörtes Verhältnis zur Realität
Mehr als Schnapsidee empfand seine Familie seine beiläufige Bemerkung, er wolle mit einem Freund von einer Versicherung einen Kredit über eine Million Mark erwirken, um ein Spielcasino zu gründen. Eine Äußerung, die die Polizei in ihrem Verdacht bestärkte, der 21-Jährige habe entweder gar kein oder ein überaus gestörtes Verhältnis zu Geld, Zahlen – und zur Realität.
Tränen flossen bei ihm in Strömen, als die sechste Strafkammer des Landgerichts München Monate später das Urteil verkündete. Wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Nötigung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht war zu der Auffassung gelangt, dass der Angeklagte, der in vollem Umfang geständig war und seine Tat zutiefst bereute, mit erheblicher krimineller Energie an die astronomische Summe gelangen wollte. Eine Bewährung kam nicht in Frage, weil der Forderung in Telefongesprächen unter anderem wie folgt Nachdruck verliehen wurde: „Tun Sie, was wir verlangen. Wenn etwas schief läuft, dann fliegt dieses oder jenes Werk in die Luft oder Herr Flick wird nicht mehr lange leben.“ Insgesamt zehnmal rief er bei der Flick-Zentrale in München an, steigerte seine Forderung von zunächst 20 auf 200 Millionen.
Herzzerreißende Szenen
Ein Gutachter stellte zwar bei dem Angeklagten Symptome von Schwachsinn und Unterentwicklung fest, doch die Strafkammer ließ sich nicht erweichen. Auch nicht von dem Plädoyer seines Verteidigers, sein Mandant habe gleich nach der Festnahme ein Geständnis abgelegt, sich bei Herrn Flick entschuldigt und er sei sich seiner Schuld bewusst. Beim Abschied von seinen Familienangehörigen im Gerichtssaal kam es zu herzzerreißenden Szenen. Von Weinkrämpfen geschüttelt stammelte er: „30 Monate Gefängnis, das halte ich nicht aus. Vielleicht lebe ich heute Abend schon nicht mehr.“ Seine Angehörigen fanden nur schwer Worte des Trostes. Seine Drohung nahmen sie ernst, schließlich hatte er doch schon der Untersuchungshaft versucht, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Aber ein Mithäftling konnte ihm die Rasierklinge abnehmen.
Die bayerische Justiz billigte wenig später seinen Antrag auf Verlegung von München-Stadelheim in die Justizvollzugsanstalt in Frankenthal. Wo er einmal im Monat Besuch von der Mutter empfangen, für 60 Pfennige pro Stunde einer Beschäftigung nachgehen und die heimische Tageszeitung lesen konnte. Was ihm die Verbüßung der Strafe spürbar erleichterte, wie es hieß.
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