Grünstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Ferienbetreuung 2026: Welche Rolle Eltern und Kommunen spielen

2026 haben Grundschulkinder einen rechtlichen Anspruch darauf, außerhalb der Schulzeit betreut zu werden – zumindest für eine be
2026 haben Grundschulkinder einen rechtlichen Anspruch darauf, außerhalb der Schulzeit betreut zu werden – zumindest für eine bestimmte Zeit.

Kommendes Jahr haben Grundschulkinder in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Ferienbetreuung. Doch wie wird sie organisiert und wer trägt die Kosten?

Was ist die Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes?
Die Ferienbetreuung ist ein Angebot für Grundschulkinder, das es ihnen ermöglicht, auch während der Schulferien betreut zu werden. In Rheinland-Pfalz wird sie ab dem Schuljahr 2026/2027 auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzes eingeführt. Das Gesetz sichert Kindern einen Rechtsanspruch auf Ganztags- und Ferienbetreuung zu. Ausgerollt werden beide Ansprüche im kommenden Schuljahr zunächst nur für die Erstklässler. Die Betreuung soll möglichst wohnortnah stattfinden. Neben Schulen kommen auch Horte oder Einrichtungen der offenen Jugendarbeit als Betreuungsorte infrage.

Wie viele Wochen umfasst der gesetzliche Anspruch auf Ferienbetreuung?
Der Anspruch umfasst bis zu vier Wochen Schließzeiten jährlich. Laut Pressestelle des Landkreises ist noch offen, ob die Betreuung über die gesamten Herbstferien oder nur einen Teilzeitraum angeboten wird. Genauer möchte sich der Kreis nach einer Bedarfsabfrage festlegen.

Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs?
Die Kreisverwaltung geht derzeit davon aus, dass der Kreis die Bedarfserhebung übernimmt, die Gemeinden und Städte sind für die Umsetzung vor Ort zuständig. So soll ein flächendeckendes Angebot entstehen. Das deckt sich mit Angaben der VG-Verwaltung. Laut dieser ist das Kreisjugendamt nicht in der Lage, den Rechtsanspruch durch eigene Angebote zu decken. Es muss sich also mit anderen Trägern und externen Partnern wie der Verbandsgemeinde Leiningerland als Schulträger abstimmen.

Wie wird die Verbandsgemeinde Leiningerland bei der Ferienbetreuung einbezogen?
Aktuell ist noch nicht bekannt, wie viele Eltern den Anspruch tatsächlich nutzen werden. Um das zu ermitteln, wird sich das Kreisjugendamt laut VG-Verwaltung zunächst an die Eltern wenden und im Frühjahr 2026 eine verbindliche Bedarfsabfrage durchführen (digital oder auf Wunsch schriftlich). Auf deren Basis wird geprüft, wie die VG sich einbringen kann – etwa durch den Ausbau bestehender Angebote oder durch die Schaffung neuer. Die VG-Verwaltung nennt als Beispiele externe Partner wie Vereine, mit denen eine Zusammenarbeit denkbar wäre. Darüber hinaus könnten Ferienprogramme der Ortsgemeinden ausgebaut oder Hortangebote erweitert werden. Bereits bestehende Ferienangebote der offenen Jugendarbeit sollen stärker eingebunden werden.

Wie wird die Organisation der Ferienangebote erfolgen?
Es ist geplant, dass es eine digitale Plattform des Jugendamtes gibt, über die Eltern entsprechende Ferienangebote buchen können. Diese befinde sich derzeit in Abstimmung, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Plattform soll langfristig für alle Bedarfsabfragen und Buchungen genutzt werden können.

Gibt es Kosten, die wegen der Ferienbetreuung auf die VG und die Bürger zukommen?
Eine konkrete Kostenprognose für die VG liegt laut VG-Verwaltung nicht vor. Im VG-Finanzausschuss rechnete Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) vor, dass die Kosten für die Betreuende Grundschule plus die Ferienbetreuung bei etwa 600.000 Euro pro Jahr liegen werden. Die VG-Verwaltung plant, Mehrbelastungen durch die Neueinführung von Elternbeiträgen für die Betreuende Grundschule abzufangen. Laut Verwaltung müssen allgemein Grundsatzentscheidungen getroffen werden – einmal zur Nutzung der Infrastruktur (beispielsweise Schulgebäude) und zum anderen zur Finanzierung. Dazu gehören auch Förderprogramme sowie einheitliche Elternbeiträge und deren soziale Staffelung. Der Kreis teilt mit, dass Elternbeiträge für die Ferienbetreuung nicht auszuschließen seien. Allerdings soll es Härtefallregelungen für einkommensschwache Familien geben.

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