Altleiningen
Entscheidung über Wiederkehrende Beiträge im März

Altleiningen. Zu Wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen machte Rainer Eberle, der zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, in den örtlichen Gremien Altleiningens dieser Tage folgende Rechnung auf: Wird ein Verkehrsweg für 100.000 Euro saniert, bleiben abzüglich des vorgeschriebenen Gemeindeanteils von 30 Prozent 70.000 Euro an den Bürgern hängen. Wenn sich – wie bisher – nur die Anlieger einer Straße an diesen Kosten beteiligen müssten, käme auf den Eigentümer eines 500 Quadratmeter großen Grundstücks bei einer beitragspflichtigen Gesamtfläche von einem Hektar eine Belastung von 3500 Euro zu. Bei Verteilung des Aufwands auf viele Schultern innerhalb eines Abrechnungsgebiets – wie etwa Altleiningen (ohne Höningen) mit 585.000 Quadratmetern – hätte der Betreffende nur noch 60 Euro zu entrichten. Dies entspricht rund 1,7 Prozent des vorher fälligen Einmalbetrags.
Die zugrundegelegte Fläche sei gewichtet, erklärte Eberle kürzlich dem Haupt- und Finanzausschuss. Das bedeutet, dass zu der Quadratmeterzahl eines Grundstücks noch ein Zuschlag von zehn Prozent für jedes Vollgeschoss addiert wird, das gemäß Bebauungsplan errichtet werden könnte. Existiert kein B-Plan, so wird die in der näheren Umgebung übliche Bebauung als Richtwert genommen. Für den Ortsteil Höningen, der ein eigenes Abrechnungsgebiet bilden soll, hat die Verwaltung eine gewichtete Fläche von 110.000 Quadratmetern ermittelt.
200.000 bis 300.000 im Jahr fürs Straßennetz
Um ihr Straßennetz in Ordnung halten zu können, wird die Ortsgemeinde laut Eberle durchschnittlich etwa 200.000 bis 300.000 Euro pro Jahr in die Erneuerung, die Erweiterung, den Umbau oder die Verbesserung investieren müssen. Einfache Reparaturen werden als Unterhaltungsmaßnahmen nicht über Wiederkehrende Beiträge finanziert. Die können nach zwei Varianten erhoben werden: Entweder wird ein Straßenausbauprogramm für zwei bis fünf Jahre erstellt und die Höhe der Zahlungen richtet sich nach den insgesamt zu erwartenden Aufwendungen (B-Modell). Oder die Investitionen werden jährlich spitz abgerechnet (A-Modell), was wesentlich transparenter sei und weniger Verwaltungsaufwand erfordere. Eberle, der das A-Modell empfiehlt, betont im Ausschuss: „Die WkB sind keine Spardose. Sie können nur in dem Jahr erhoben werden, in dem der beitragsfähige Aufwand auch angefallen ist.“
Nicht zur Kasse gebeten werden dürften Anlieger unfertiger Straßen, beantwortete Eberle eine Frage von Robert Hatzenbühler (FWG). Dasselbe gelte für die Eigentümer von Grundstücken im Außenbereich und der Immobilien in der Talstraße östlich des Caritas-Förderzentrums St. Rafael. Das liege an der gegenwärtigen Festsetzung der Ortsdurchfahrt, so Eberle. Ebenfalls vorübergehend nichts bezahlen müssten all jene Einwohner, die in der jüngeren Vergangenheit bereits hohe Einmalbeiträge zu entrichten hatten. Die Verschonungsfrist könne bis zu 20 Jahre betragen.
Im März soll entschieden werden
In Altleiningen sind lediglich die Anwohner der Straße Am Klosterberg von der Zahlung ausgenommen, allerdings nur noch im laufenden Jahr. „Die vier Eckgrundstücke in der Schindthalstraße, die 2009 mit jeweils der halbierten Fläche an den Erschließungskosten des Klosterbergs veranlagt wurden, sind bis 31. Dezember 2022 nur mit 50 Prozent ihrer Größe beitragspflichtig“, führte Eberle weiter aus. Die Satzung für die WkB war auch am Mittwoch im Gemeinderat Thema. Sie soll nach Auskunft von Ortsbürgermeister Gunther Schneider (WG Dennhardt) in der Märzsitzung des Gremiums beschlossen werden. Damit unternimmt die Gemeinde Altleiningen als vorletzter Ort in der Verbandsgemeinde Leiningerland – es fehlt noch Bockenheim – diesen Schritt, zu dem sie nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet ist.