Fragen und Antworten
E-Scooter: Sind sie auch im Leiningerland ein Problem?
Wie viele Unfälle mit E-Scootern hat die Polizeiinspektion Grünstadt 2022 im Leiningerland registriert?
Vergangenes Jahr gab es laut Polizeistatistik auf den Straßen in Grünstadt und der Verbandsgemeinde Leiningerland fünf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern. Das waren vier mehr als im Jahr 2021. Laut Horst Gesell, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Grünstadt, sind die Scooter-Fahrer in zwei der Fälle Verursacher des Unfalls gewesen. Keiner von ihnen war alkoholisiert oder stand unter dem Einfluss anderer Drogen, und die Altersspanne bewegte sich zwischen 19 bis 64 Jahren.
Vier der fünf Unfälle ereigneten sich in Grünstadt, einer in Kirchheim. Zum Vergleich: In Bad Dürkheim sowie den Verbandsgemeinden Freinsheim und Wachenheim waren es 2022 vier Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung, drei mehr als 2021. Trotz des Anstiegs, der vor allem daran liegen dürfte, dass mittlerweile mehr E-Scooter im Leiningerland unterwegs sind, spielten die Roller im Unfallgeschehen also insgesamt eine untergeordnete Rolle.
Wo dürfen E-Scooter überhaupt fahren?
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen nur Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege, sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Sind solche einmal nicht vorhanden, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nach Auskunft der Polizei Bad Dürkheim nur auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. „Das Befahren von Gehwegen ist verboten“, betonen die Beamten. Ausnahme sind Gehwege, die explizit durch ein Verkehrszeichen für E-Scooter freigegeben wurden. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die Roller nur auf für Fahrräder vorgesehenen Wegen unterwegs sein. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf der Straße gefahren werden.
Muss ein E-Scooter zugelassen werden?
Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen die E-Scooter zählen, sind nach Auskunft der Polizei von der Zulassungspflicht ausgenommen. Sie bedürfen allerdings einer sogenannten Typ- oder Einzelgenehmigung, die den Behörden auf Nachfrage vorgelegt werden können muss. „Eine Mitführpflicht besteht nicht“, heißt es aus der Polizeiinspektion. Gleiches gilt für Helme: Es existiert keine Pflicht, sie zu tragen. Allerdings erteilt Gesell den Bürgern zu der Regelung einen klaren Hinweis: „Helme retten Leben!“ Hier gilt dasselbe wie bei Fahrradfahrern.
Wie müssen E-Scooter eigentlich versichert sein?
Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter benötigen ein kleines Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers muss fest am Fahrzeug angebracht sein, nach Möglichkeit direkt unter der Schlussleuchte. Wenn die Versicherungsplakette nicht vorhanden ist und kein Versicherungsvertrag besteht, ist das nach Auskunft der Polizei strafbar. „Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, für den ein Bußgeld fällig wird“, erklärt Horst Gesell. Manche E-Scooter-Fahrer seien sich dessen offenbar nicht bewusst, jedenfalls würde das erklären, warum in Grünstadt und Umgebung immer wieder Elektro-Roller ohne den notwendigen Versicherungsschutz gestoppt werden.
Welche allgemeinen Verhaltensregeln gelten?
Ähnlich wie bei Radfahrern gilt beim Fahren von E-Scootern: Es darf nur einzeln hintereinander gefahren werden, freihändiges Fahren ist verboten, das Rechtsfahrgebot ist zu beachten, man darf niemanden mitnehmen und sich nicht an andere Fahrzeuge dranhängen. Richtungswechsel müssen rechtzeitig und deutlich per Handzeichen angekündigt werden, wenn keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind. Wer E-Scooter fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Was passiert mit betrunkenen E-Scooter-Fahrern?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, also Fahrzeuge, die von einem Motor und nicht mit Muskelkraft angetrieben werden. Entsprechend gelten bei Drogen nicht die Regeln, die für Fahrradfahrer greifen, sondern die gleichen Regeln wie für Auto- und Motorradfahrer. Die einschlägige Vorschrift ist laut Gesell §24a Straßenverkehrsgesetz. Sprich: Wer beim Fahren eines E-Scooters mehr als 0,5 Promille intus hat oder unter dem Einfluss anderer Drogen steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er muss mindestens 500 Euro Bußgeld zahlen, bekommt 2 Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Fahrverbot – das im Zweifel auch fürs Auto und das Motorrad gilt. „Bei Wiederholungstaten kommen als Maßnahmen zudem ein Verbot des E-Scooter-Fahrens sowie die Einziehung des E-Scooters in Frage“, erklärt Gesell. Wer mit mehr als 1,1 Promille E-Scooter fährt, begeht sogar eine Straftat, mit allen daraus resultierenden Folgen.
Haben Beschwerden über achtlos abgestellte E-Scooter das Ordnungsamt der Stadt Grünstadt im Jahr 2022 beschäftigt?
Das Thema E-Scooter ist in Grünstadt im „ruhenden Verkehr“ bisher noch nicht sehr präsent und es gab im vergangenen Jahr auch keine Beschwerden oder Anzeigen in diesem Zusammenhang, wie Jürgen Bracht, Leiter des Ordnungsamts, mitteilt. Aus anderen Städten seien vor allem da verstärkt Probleme bekanntgeworden, wo es Mietservices für E-Scooter gebe – und damit deutlich mehr Elektroroller als anderswo. In Grünstadt und dem Leiningerland bestehe jedoch bisher noch kein solches Angebot.