Altleiningen
Dradura von Zahlungsunfähigkeit bedroht
Wie ein Sprecher der von Dradura beauftragten Presseagentur WMP Finanzkommunikation mitteilt, hat das Unternehmen bereits Ende 2019 ein Sanierungskonzept erstellt, mit dem für eine „nachhaltige Zukunftsperspektive“ gesorgt werden sollte. Was damit gemeint ist – also welche Änderungen in der Struktur oder den betrieblichen Abläufen dieses Konzept umfassen sollte –, dazu will sich das Management des Unternehmens momentan nicht äußern. Es sei Gegenstand „laufender Verhandlungen“.
In anderen Worten: Die alten Pläne müssen gerade angepasst werden, denn Dradura ist dieses Jahr so weit in finanzielle Schieflage geraten, dass ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Ludwigshafen beantragt wurde. Bei einem solchen Verfahren spricht man laut Pressesprecher auch von einer Sanierungsinsolvenz. Sie werde angemeldet, wenn ein Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten hat, aber noch in der Lage ist, die Forderungen seiner Gläubiger zu befriedigen, also keine Zahlungsunfähigkeit besteht.
Pandemie hat Sanierungspläne durchkreuzt
Durch das Erstellen eines Sanierungskonzepts in Zusammenarbeit mit einem Sachwalter und in Absprache mit dem Gericht und den Gläubigern soll die Planinsolvenz abgewendet werden, bei der ein Betrieb nicht mehr zahlen kann. In solchen Fällen übernehme ein Insolvenzverwalter die Geschäfte und zerschlage das Unternehmen im Wesentlichen – verkaufe also alles, um die Forderungen der Gläubiger befriedigen zu können.
So weit sei es bei Dradura aber nicht, versichert der Sprecher. Die Firma verfüge über ein solides Geschäftsmodell und langfristige Beziehungen zu namhaften Kunden, was letztlich zu einer positiven Bewertung durch das Ludwigshafener Amtsgericht geführt habe. Allerdings habe die Corona-Pandemie zu Nachfrageausfällen insbesondere bei Haushaltsgeräten und in der Automobilindustrie gesorgt. Das habe zu erheblichen Umsatzausfällen geführt, die wiederum dafür sorgten, dass der 2019 gefasste betriebliche Sanierungsplan nicht schnell genug umgesetzt werden konnte und jetzt hinfällig ist. Er muss nun unter gerichtlicher Aufsicht modifiziert und die Firma mittels eines Insolvenzplans saniert werden.
Unternernehmen verwaltet sich weiter selbst
Die Unternehmensführung verwalte sich dabei weiter selbst, werde aber von einem Sachwalter, dem Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, begleitet und beraten. Bei den Gläubigern handelt es sich laut Pressesprecher um Banken, die dem Unternehmen Kredite gewährten – unter anderem für ein neues Werk in Tschechien. Eine Besonderheit des Schutzschirmverfahrens sei, dass die Gläubiger vorerst keine Vollstreckung in das Dradura-Vermögen beantragen können. In den drei Monaten, in denen der gerichtlich überwachte Sanierungsplan erarbeitet wird, profitiere das Unternehmen von einem Aufschub, der ihm Raum zum Handeln geben soll.
Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass die Produktion und der Betrieb ganz normal weiter laufen und auch die Gehälter der Mitarbeiter weiter gezahlt werden. In Altleiningen betrifft das 250 Angestellte. Insgesamt beschäftigt die Dradura Holding rund 1100 Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Tschechien und den USA. Die Tochtergesellschaften sind laut Dradura nicht von dem Schutzschirmverfahren betroffen.
Für die Holding selbst hält das Management die Sanierung mittels Insolvenzplan für die beste Möglichkeit, eine „nachhaltige und stabile Zukunft zu gestalten“. Ziel sei es, dem Unternehmen durch dieses Vorgehen eine „tragfähige“ Perspektive zu verschaffen.