Grünstadt Diskussion über Zuschüsse für Sanierungswillige

Wer im geplanten Städtebaulichen Sanierungsgebiet in Battenberg seine Immobilie modernisieren lassen will, erhält 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 250 Euro, von der Ortsgemeinde erstattet. Darauf einigten sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach einer längeren Diskussion über die Haushaltslage und die gerechte Behandlung der Bürger in der jüngsten Sitzung.
Wie der das Projekt betreuende Diplom-Ingenieur Thomas Thiele (Freiburg/Heidelberg) ausgeführt hatte, werden in den meisten Ortsgemeinden 500 Euro zum Beratungshonorar dazugegeben. Stattdessen könne man auch festlegen, pro Jahr insgesamt 5000 Euro für diesen Zweck bereitzustellen, erläuterte Bürgermeister Wolfgang Pahlke. Er persönlich finde das aber ungerecht, da diejenigen, die größere Sanierungen vorhaben, viel Geld erhielten und andere, die nur kleinere Veränderungen an ihren Gebäuden vornehmen wollen, wenig. „Mir sind die 500 Euro pro Antragsteller sympathischer, weil wir dann alle gleich behandeln“, so Pahlke, der den Eigentümern einen Anreiz schaffen möchte, eine Modernisierung ins Auge zu fassen. Erhard Schwalb, dem entfallen war, dass neben den Planungskosten für das Sanierungsgebiet auch noch laufende Aufwendungen auf die Gemeinde zukommen, würde die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung gern nach zwei Jahren der Etatentwicklung anpassen. „Wenn wir einen defizitären Haushalt haben, reduzieren wir den Zuschuss“, so sein Vorschlag. Da sich die Bauprojekte sicherlich über einen Zeitraum von zehn Jahren hinziehen, wäre das unfair denjenigen gegenüber, die erst später an die Umsetzung gehen, meinte Pahlke. Auf Nachfrage von Wolfgang Fritz berichtete der Ortschef von nahezu 30 Eigentümern, die an einer Modernisierung interessiert seien. Wenn jeder von denen 500 Euro erhalte, sei die Summe recht hoch, befand Fritz, zumal doch die Sanierer durch Abschreibungen eine erkleckliche Steuerersparnis zu erwarten hätten. Er empfahl maximal 250 Euro pro Bauwilligen. Pahlke brachte schließlich die Idee aufs Tapet, jeweils 50 Prozent der Beratungskosten zu erstatten, höchstens aber 250 Euro, wofür fünf – und damit die Mehrheit der anwesenden sieben – Ratsmitglieder stimmten.