Carlsberg RHEINPFALZ Plus Artikel Die Verbandsgemeinde Leiningerland will sich von einer abbruchreifen Immobilie trennen

Von diesem Bungalow in der Seckenhäuserstraße 3 in Carlsberg will sich die Verbandsgemeinde Leiningerland trennen.
Von diesem Bungalow in der Seckenhäuserstraße 3 in Carlsberg will sich die Verbandsgemeinde Leiningerland trennen.

Bereits im Jahr 2010 war festgestellt worden, dass sich der Bungalow in der Seckenhäuserstraße 3 in einem desolaten Zustand befindet. Der Abriss wurde von der damaligen VG Hettenleidelheim allerdings nie beschlossen.

Wie Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) im Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Leiningerland erläuterte, war das Gebäude in der Seckenhäuserstraße 3 in Carlsberg bereits im März 2010 unter die Lupe genommen worden. Das Büro Fischer kam nach einer Bestandsaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Immobilie marode und abbruchreif ist. Die damalige Bauabteilung der Verwaltung stellte den Antrag auf Abriss und anschließende Veräußerung des Grundstücks als Bauland.

Ein Gutachten liegt vor

Eine Beschlussvorlage zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise ist jedoch 2011 nie auf die Tagesordnung einer Sitzung des Verbandsgemeinderates Hettenleidelheim genommen worden. Grund dafür war, dass sich zwischenzeitlich weitere Nutzungen der Wohnungen in dem Mehrparteien-Bungalow ergeben hatten, unter anderem zur Unterbringung von Asylbewerbern. Ein neues Gutachten aus dem laufenden Jahr hat nun laut Rüttger noch einmal den desolaten Zustand des Objektes unterstrichen.

Gegenwärtig sind in dem Haus noch drei Appartements vermietet: eines an die Matzeberjer Berghexe, eines an den Tennisclub Leiningertal und eines als Wohnraum. „Die Verträge befinden sich im Kündigungsstatus“, so Rüttger und erklärte weiter: „Es ist nun sinnvoll, die Immobilie zu verwerten.“ Damit ließen sich Kosten einsparen. Das Gebäude selbst sei mit dem Wert null anzusetzen. „Lediglich das Grundstück wäre mit dem Bodenrichtwert zu taxieren, welcher bei 105 Euro pro Quadratmeter liegt“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Bei einer Größe von 854 Quadratmetern komme man somit auf 89.670 Euro. Berücksichtige man die momentane Entwicklung der Immobilienpreise, lasse sich der Marktwert mit mindestens 150.000 Euro ansetzen.

Da Grundstück und Bungalow in der Bilanz der Verbandsgemeinde Leiningerland zum 31. Dezember dieses Jahres mit einem Restbuchwert von 95.262 Euro aktiviert sind, würde der Betrag, der bei einem Verkauf darüber hinaus zu erzielen wäre, als Gewinn im Ergebnishaushalt zu verbuchen. „Sollen wir die Berechnung, die von einem erzielbaren Preis von 150.000 Euro ausgeht, zur Grundlage nehmen oder noch ein Verkehrswertgutachten anfertigen lassen?“, wollte Rüttger vom Ausschuss wissen. Dabei sei zu bedenken, dass das Gelände mehr wert sei als der Verkehrswert. Daniel Krauß (SPD) vertrat die Ansicht: „Wir sollten bei den 150.000 Euro bleiben.“ Valentin Hoffmann (SPD) bezweifelte, dass sich die Immobilie überhaupt verkaufen lässt. Er unterstrich aber: „Wir sollten keinesfalls mehr Geld hineinstecken.“

Es gibt noch weitere marode Objekte

Das bekräftigte auch Ernst-Albert Kraft (CDU) und fragte nach, ob die Verbandsgemeinde Eigentümerin weiterer solcher Objekte ist. Bürgermeister Rüttger zählte auf: Häuser in Ebertsheim und Quirnheim, in denen Asylbewerber leben, und das Volkshochschulgebäude in Hettenleidelheim. Der Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dem VG-Rat zu empfehlen, die Immobilie zum Mindestgebot von 150.000 Euro zu verkaufen. Die Verwaltung soll ein Exposé anfertigen und das Ausschreibungsverfahren einleiten. Das letzte Wort vor einer tatsächlichen Veräußerung hat allerdings der Verbandsgemeinderat, der die Bedingungen festlegen kann.

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