Grünstadt „Die kommen zu uns“
In der Asselheimer Straße in Grünstadt sollen zwei Supermärkte gebaut werden, die Verbandsgemeinden Leiningerland und Eisenberg stellen sich gegen die Pläne (wir berichteten am Samstag). Heute fragen wir: Wie reagiert Grünstadts Bürgermeister auf die Proteste? Und was sagt der Investor zu einer möglichen Klage?
Die Stadt Grünstadt hat ihr Einzelhandelskonzept, in dem die Leitlinien zum Handel festgezurrt sind, auf den neusten Stand gebracht, der Stadtrat hat es im Dezember 2017 mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung abgesegnet. Der Flächennutzungsplan muss für den Bau der beiden Supermärkte in der Asselheimer Straße geändert werden, ein Bebauungsplan muss erstellt werden. „Das läuft parallel“, sagt Dirk Theobald vom städtischen Bauamt. Von 14. Mai bis 22. Juni hatten die Bürger und 67 Behörden bei einer „Frühzeitigen Beteiligung“ die Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern, um die 40 Behörden hätten in der Frist geantwortet. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Dürkheim stehe noch aus. Sie muss für die landesplanerische Stellungnahme auch den Protest der Verbandsgemeinden Leiningerland und Eisenberg mit beachten. Ein Planungsbüro bewertet die eingegangenen Bedenken, der Stadtrat wird sich damit befassen. Wenn sich dies auf die Planungen auswirke, werde der Plan wieder geändert. Ein solches Verfahren ist immer zweistufig: Unabhängig davon, ob es Änderungen im Plan gibt oder nicht, geht die ganze Prozedur nochmal von vorne los. Bei der „Förmlichen Offenlage“ können sich Bürger und Behörden nochmal zu den Plänen äußern. Der B-Plan könnte bis Mitte 2019 rechtskräftig sein, sagt Theobald. Was sagt der Bürgermeister? Grünstadts Bürgermeister Klaus Wagner (CDU) wiederholt diesen Satz immer wieder: „Wir reisen nicht durch die Lande und akquirieren Lebensmittler. Die kommen zu uns.“ Einzige Ausnahme sei sein Versuch gewesen, in der Innenstadt nach dem Tengelmann-Aus wieder einen Markt anzusiedeln. Vergebens. Grünstadt wirke als Mittelzentrum anziehend und habe eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Orte – die ja auch damit werben würden. Er könne „politisch sehr gut verstehen“, dass die Ortsgemeinden um Grünstadt ihre eigenen Interessen vertreten, so Wagner: „Aber Versorgungszentrum ist die Stadt und halt nicht Obrigheim.“ Die Reaktion aus der Verbandsgemeinde Eisenberg – wo sich einige Ratsmitglieder mit deftigen Worten zu den Plänen geäußert haben – gefalle ihm nicht, so Wagner: „Was mich politisch stört, ist, dass da massiv geschossen wird auf die Stadt und gesagt wird, wir würden böse Dinge betreiben.“ Wagner sagt, er sei mit den Bürgermeister-Kollegen im Gespräch. Und er sagt auch, die Verkaufsfläche sei ja schon verringert worden: Ursprünglich waren 3000 Quadratmeter vorgesehen, jetzt sind es 2400. Wogegen kann geklagt werden? Sollten die Nachbarkommunen gegen die Grünstadter Pläne vorgehen wollen, haben sie rechtlich zwei Möglichkeiten. Sie können eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan einreichen. Beklagte wäre die Stadt Grünstadt, verhandelt würde am Oberverwaltungsgericht in Koblenz, sagt Roland Kintz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt. Die andere Möglichkeit ist es, beim Kreis Bad Dürkheim (der für Baugenehmigungen zuständig ist) einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung einzureichen. Sollte das nichts bringen, wäre der nächste Schritt eine Klage gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht in Neustadt. Was sagt der Investor? Werner Schreiber, der die beiden Märkte bauen und dann an Aldi und Rewe vermieten will und eigenen Angaben 10 Millionen Euro in das Projekt steckt, sagt über eine mögliche Klage: „Grundsätzlich wäre eine Klage äußerst zeitaufwendig. Ich bin jedoch der Auffassung, dass eine Klage das Bauvorhaben nicht verhindern wird.“