Das war 2021
Der Mauerfall von Neuleiningen
Viele Jahre lang wehte durch die Straßen Neuleiningens ein Hauch von Schilda – also von jenem Ort, aus dem die bekannten Schildbürgerstreiche kommen. Das sind Schelmenstücke, deren Absurdität dem Publikum mitunter den Atem verschlägt. So verhielt es sich auch mit der Situation in der Obergasse. Einer öffentlichen Straße – wie dieses Jahr von höchstrichterlicher Stelle in Rheinland-Pfalz bestätigt wurde –, die von einem Privatmann abgesperrt wurde, um ein Kellergewölbe zu schützen, das eigentlich niemals hätte gebaut werden dürfen. Oder vielmehr: wiederhergestellt. Ach, fangen wir besser von vorn an ...
Im Jahr 2015 machte sich ein Neuleininger Bürger daran, sein von mehreren Wasserrohrbrüchen stark beschädigtes Eigenheim zu reparieren. Um das einsturzgefährdete Gebäude zu stabilisieren, ließ er ein Kellergewölbe wieder herrichten, das im Jahr 1971 im Zuge einer Kanalsanierung zerstört und zugeschüttet worden war. Eine Krux dabei: Dieser Ausbau war nicht genehmigt worden. Die zweite: Die Oberkante der Kellerdecke befand sich nur wenige Zentimeter unter der Straße, die bis dahin frei befahrbar gewesen war – und zwar auch für schwere Fahrzeuge.
Verfahren vor dem Landgericht
Nachdem die Straße wegen der Bauarbeiten am Haus schon zwei Jahre gesperrt gewesen war, entschied der Bürger im Jahr 2017, die Schotten weiter dicht zu halten. Um seinen Gewölbekeller vor den Erschütterungen zu schützen, die der Verkehr zweifelsohne verursacht hätte, stellte er eine Mauer aus L-Steinen auf, damit niemand mehr an seinem Haus vorbeifahren – oder auch nur gehen – konnte. Den dadurch entstandenen Freiraum nutzte er für eine Terrasse und vertrat gegenüber der Ortsgemeinde die Ansicht, dass die Straße ihm gehöre, er damit also verfahren dürfe, wie es ihm gefällt.
Wie man sich vielleicht vorstellen kann, sah die Ortsgemeinde das ein bisschen anders – und mit ihr die Verbandsgemeinde. Nachdem es nicht gelang, eine außergerichtliche Einigung zu finden, wurde ein Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal angestrengt. Das Urteil erging im darauffolgenden Jahr, also 2018. Die Richter entschieden, dass die L-Stein-Mauer abgerissen und die Straße nach den „anerkannten Regeln der Technik“ so wiederhergestellt werden muss, dass auch 3,5 Tonnen schwere Fahrzeuge gefahrlos darauf fahren können.
Neuleininger legt Berufung ein
Damit war der Bürger aber nicht zufrieden. Er beharrte darauf, dass es sich nicht um eine öffentliche Straße, sondern um sein Eigentum handelt, dass auf diese Straße niemals so schwere Wagen gefahren seien und dass er das Kellergewölbe für die Stabilität seines Hauses brauche. Der Mann legte Berufung ein und im Januar 2021 fanden sich die streitenden Parteien vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken wieder. Bis dahin hatte sich in der Obergasse übrigens rein gar nichts getan, denn es gehört zu den Tücken des Rechtssystems, dass angefochtene Urteile in der Schwebe hängen.
Die Zweibrücker Richter ließen gleich im ersten Termin durchscheinen, dass die Obergasse für sie ohne Zweifel der Gemeinde gehört. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass es nur um eine Rekonstruktion und nicht um eine Verbesserung der Straße gehen könne. Die „Regeln der Technik“ hätten sich seit der Sperrung geändert, würden heute höhere Anforderungen stellen als damals und die Verwaltung könne vom Bürger kein Upgrade verlangen. Um einen gerechten Ausgleich der Interessen zu erreichen, schlug das Gericht vor, einen Statiker zu beauftragen, der die Lage vor Ort noch mal genau untersuchen sollte.
Die Mauer muss weg
Allerdings konnten sich die Verbandsgemeinde und der Bürger nicht auf einen Fachmann einigen, sodass das Tauziehen weiterging. Unter Beibehaltung der Sperrung, wohlgemerkt, sodass weiter weder Mensch noch Maschine die Straße nutzen konnten. Nicht um am Haus vorbeizukommen und auch nicht, um – beispielsweise – ein nicht mehr ganz so neues Sofa ins Nachbarhaus zu schaffen, das im Lager von Huthmacher schon ewig auf seinen Umzug in das neue Zuhause wartete.
Im Februar verfügte das Oberlandesgericht dann, dass die Mauer abgerissen und die Straße wiederhergestellt werden muss. Unverzüglich hieß es da, wobei sich schnell herausstellte, dass der Begriff dehnbar ist. Zwar hing schon bald darauf ein Zettel an der Mauer, auf dem der Bürger darauf hinwies, dass es ab dem 24. März zu Bauarbeiten in der Straße kommen könnte, dann gab es aber eine Intervention der Verbandsgemeinde, weil der Bürger nur die Mauer abreißen sollte, während sie sich um die Herrichtung der Straße kümmern wollte – unter Hinzuziehung eines Statikers und eines Bodengutachters.
Bagger rollt an
Das Ende vom Lied: Weil es über Monate nicht gelang, einen Abstimmungstermin mit dem Bürger zu finden, übernahm die Verbandsgemeinde im Wege der Ersatzvornahme sämtliche Arbeiten selbst: Ab dem 19. Oktober rollten die Bagger, trugen Erdreich ab und rissen die Mauer ein. Im November wurde die Straße dann endlich wieder freigegeben. Das Kellergewölbe war zuvor abgeflacht und mit einem Betonriegel stabilisiert worden, die Pflastersteine speziell verfugt, sodass keine Feuchtigkeit ins Gewölbe des Bürgers dringen kann.
Drei Wochen dauerte es, ein Problem aus der Welt zu schaffen, das zuvor vier Jahre lang für Ärger gesorgt hatte. Rund 27.000 Euro kostete der Spaß – will heißen: Untersuchungen, Bauarbeiten und Baubegleitung. Die Gemeinde Neuleiningen musste dafür erst mal in Vorleistung treten. Da die Rechnungen bisher nicht gestellt wurden, konnte auch noch nicht ermittelt werden, welchen Anteil der Bürger zu tragen hat. So ganz ausgestanden ist die Sache also leider immer noch nicht.