Grünstadt
Corona-Tests: Wann sollte man zum Arzt gehen?
Jens Galan findet: „Geht es bei absoluter Beschwerdefreiheit rein um das Durchführen eines Schnelltests, können den natürlich auch Nicht-Mediziner machen.“ Seines Wissens bieten die meisten Hausärzte diese Schnelltests mittlerweile an. Er selbst auch – beispielsweise für Leute, die gefährdete Personen aufsuchen wollen. Zum Ausschluss oder Nachweis einer Corona-Infektion seien die PCR-Tests, die in Laboren ausgewertet werden, allerdings der Goldstandard, sagt Galan. Denn nicht alle zugelassenen Schnelltests, die auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sind, seien gleich zuverlässig.
Er selbst setze auf Tests namhafter Hersteller, die von der Charité und dem Paul-Ehrlich-Institut als valide empfohlen werden – und die zum Teil deutlich teurer seien als andere Tests auf dem Markt. „Ich habe schon einige Schnelltests von Firmen oder Kollegen gegenkontrolliert und konnte falschpositive Befunde korrigieren“, sagt er. Bei den in seiner Praxis angewandten Tests sei dies – bei mehreren Hundert durchgeführten Testungen – noch nie der Fall gewesen.
Bei Beschwerden: Arzt aufsuchen
Wenn Menschen Beschwerden hätten, sollten sie zum Arzt gehen, rät Galan. Er spricht vom Bauchgefühl des Arztes, das im Erkennen einer Erkrankung auch eine Rolle spiele: „Ich hatte schon bei einigen negativen Schnelltest-Ergebnissen aufgrund der Beschwerden oder der Rahmenbedingungen der Patienten einen vagen Verdacht, und in der dann veranlassten PCR-Untersuchung gelang doch ein Corona-Nachweis.“ Wenn Patienten Beschwerden haben, stehe ihnen laut Testverordnung in vielen Fällen ein genauerer PCR-Test zu – selbst wenn die Symptome vermeintlich nicht ganz typisch für Corona seien – wie etwa Durchfall.
Auch Apotheker dürfen testen
Auch Apotheker dürfen seit Dezember Schnelltests durchführen. Im Kreis Bad Dürkheim bietet die Brunnen Apotheke in der Kurstadt einen solchen Service (40 Euro) bei symptomlosen Menschen an. Wie viele Apotheken in der Region Schnelltests im Programm haben, ist weder der Landesapothekerkammer noch dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz bekannt.
Verbandssprecher Frank Eickmann vermutet: „Insgesamt dürften im Bundesland eher wenige Apotheken diese Dienstleistung anbieten.“ Denn für die Durchführung brauche man entsprechende Qualifikationen und „spezielle räumliche Voraussetzungen, die von den meisten Apotheken nicht ohne Weiteres zu erfüllen sind“.
Der Grünstadter Arzt Galan bestätigt das: „Tests in Apotheken dürften für diese wenig attraktiv sein: Erstens müssen sie entsprechende Räumlichkeiten und Schutzausrüstung vorweisen, zweitens muss bei jeglichem auch noch so banalen Symptom ein Arzt konsultiert werden, um gegebenenfalls die PCR-Testung zu veranlassen.“ Nicht zuletzt würden sich die Apotheken – „nicht zu unrecht“ – über die schlechte Vergütung für diesen doch recht großen Aufwand beschweren.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Test?
Galan hat eine Liste zusammengestellt, in der die Voraussetzungen und Kosten für Tests aufgeführt sind:
Menschen mit heftigeren Symptomen beziehungsweise mit leichten Symptomen und weiteren Risiken: Diese Gruppe erhält auf Kosten der Krankenversicherung einen PCR-Test, Privatpatienten gegebenenfalls auch als Schnelltest.
Menschen mit nur leichten Symptomen ohne weitere Risiko-Konstellationen werden nicht getestet, sondern sollen für rund eine Woche zu Hause bleiben und sich auskurieren – so die Vorgaben.
Bei symptomfreien Menschen, die als Kategorie-1-Kontaktpersonen eingestuft wurden und Menschen, bei denen ein stationärer Aufenthalt in der Klinik/Reha geplant ist, oder bei Leuten, die fürs Gesundheitsamt getestet werden sollen, zahlt der Staat dem Arzt 15 Euro für die Testung – egal ob Schnelltest oder PCR.
Menschen, die aus anderen Gründen (Reiserückkehrer, Saison-Arbeiter, Neugier) getestet werden, müssen die Kosten selbst tragen: 44,61 Euro entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte.