Grünstadt
Bombendrohung am Bahnhof: So hat der Täter seine Botschaft übermittelt
Was ist am Sonntagabend am Grünstadter Bahnhof passiert?
Polizisten haben den Grünstadter Bahnhof und sein Umfeld am Sonntagabend für mehrere Stunden abgesperrt. Angerückt waren neben der für die Bahn zuständigen Bundespolizei auch Beamte der Inspektion Grünstadt. Am Montag bestritten beide Seiten zunächst, dabei die Einsatzleitung gehabt zu haben. Immerhin waren sie sich darüber einig, dass die weiteren Ermittlungen nun Sache der Bundespolizei seien. RHEINPFALZ-Fragen zum Vorfall selbst blieben bis zum Abend trotzdem unbeantwortet, Begründung der Bundespolizei: Die Antworten müssten erst noch mit den rheinland-pfälzischen Kollegen abgestimmt werden.
Welche Folgen hatte die Bombendrohung für den Zugverkehr?
Einer Bahn-Sprecherin zufolge hatte die Bombendrohung „keinerlei verkehrliche Auswirkung“. Allerdings kamen Passagiere in Grünstadt während der Absperr-Phase nicht an ihre Züge. Ein Betroffener berichtete im Internet: Er habe etwa eine Stunde lang auf die Freigabe gewartet. Um 18.30 Uhr sei ihm dann gesagt worden, der Einsatz könne sich noch eine weitere Stunde hinziehen. Da habe er aufgeben und sich fürs Zu-Fuß-Gehen entschieden. Und die Grünstadterin Karina Dortmann erzählt: Sie saß in einem Zug aus Neustadt, der wegen der Bombendrohung in Freinsheim gestoppt wurde. Wann er weiterfahren würde, musste das Bahn-Personal offenlassen. Die 24-Jährige und viele andere Passagiere ließen sich dann von Freunden mit dem Auto abholen.
Wie häufig kommt es zu Bombendrohungen?
In der offiziellen Kriminalstatistik werden Bombendrohungen als „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ erfasst. 2023 geschah das in Rheinland-Pfalz nach amtlicher Zählung 125-mal, die Aufklärungsquote lag bei 81,6 Prozent. Allerdings werden da längst nicht nur jene Fälle aufgenommen, in denen jemand die Explosion eines Sprengsatzes angekündigt hat. Beispielsweise werden auch wüste Schulklo-Kritzeleien mit Amokfantasien mitgezählt. Die Anzahl der eigentlichen Bombendrohungen lässt nur herausbekommen, wenn Beamte extra nachzählen. Wenn das in den vergangenen Jahren gelegentlich getan wurde, kamen pfalzweit jeweils nur wenige Fälle pro Jahr zusammen.
Wie geht die Polizei nach Bombendrohungen vor?
Auch wenn es sich in den allermeisten Fällen um leere Drohungen handelt: Einfach ignorieren kann die Polizei solche einschüchternden Nachrichten nicht. Wie genau sie vorgeht, hängt aber vom Einzelfall ab. Geht es um ein allgemein zugängliches Areal, wird oft geräumt und abgesperrt, ehe die Suchhunde loslegen. Ist hingegen ein gut bewachtes und nicht für jedermann zugängliches Gebäude betroffen, kann die Sprengstoff-Kontrolle bisweilen auch bei weiterlaufendem Betrieb stattfinden. Für diese Variante entschieden sich die Einsatzkräfte zum Beispiel vor einigen Jahren, als eine Frau telefonisch eine Explosion in der Zentrale des Ludwigshafener Energieversorgers TWL angekündigt hatte.
Wie ist die Bombendrohung am Sonntag eingegangen?
Nach RHEINPFALZ-Informationen kam die Drohung per E-Mail. Forderungen oder sonstige Aussagen soll die Nachricht nicht enthalten haben. Damit fehlen auch Hinweise auf das Motiv des Absenders.
Wie kann die Polizei den Urheber einer Bombendrohung aufspüren?
In manchen Fällen lässt sich der Täter mit technischen Mitteln aufspüren – etwa, weil sich seine Nachricht bis zu einem bestimmten Telefon- oder Internetanschluss zurückverfolgen lässt. Allerdings gibt es auch vielerlei Möglichkeiten, mit denen Täter das verhindern können. Außerdem können Ermittler das Umfeld der betroffenen Institution durchleuchten. Interessieren werden sie sich dabei besonders für Menschen, mit denen es dort Ärger gegeben hat.
Welche Strafe ist für Bombendrohungen vorgesehen?
Wer sich der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ schuldig gemacht hat, kann dafür bis zu drei Jahre im Gefängnis landen oder zu einer Geldbuße verurteilt werden. Außerdem droht für absichtlich provozierte Großeinsätze eine saftige Rechnung der Polizei. Und wenn durch eine Evakuierung Betriebe lahmgelegt werden, können sie vom Täter auch Schadensersatz verlangen.
Bombendrohung gegen Bahnhof: An wen die E-Mail ging
