Neuleiningen
Bauherr plant „schreckliche Mauer“ – und der Rat kann nichts tun
Ein Neuleininger möchte sein Grundstück auf dem Nackterhof einfrieden und ein Gartenhäuschen errichten. Letzteres ist nach Einschätzung der Verbandsgemeinde Leiningerland ein genehmigungsfreies Vorhaben: Es handelt sich nämlich um ein Gebäude mit weniger als 50 Kubikmeter umbauten Raum, in dem weder Aufenthaltsbereich noch Toiletten und Feuerstätten vorgesehen ist. Zur Einfriedung merkt die Verwaltung an: Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Bereich vorliege, müsse das Projekt nach der Landesbauordnung bewertet werden.
Im August des vergangenen Jahres hatte der betreffende Neuleininger die Erlaubnis für eine 2,40 Meter hohe Mauer beantragt, jetzt soll sie aber doch 3,20 Meter messen. Nach Landesbauordnung sind Einfriedungen und Stützmauern bis zu einer Höhe von zwei Metern genehmigungsfrei. Über die Abweichung vom maximal Zulässigen muss letztendlich der Landkreis als zuständige Behörde entscheiden. Bürgermeister Johannes Nippgen (WG Freyland-Mahling) stellte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung, die im Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ stattfand, klar: „Wir werden nur gehört.“
Nachbar hat unterschrieben
Da es sich bei der Befreiung von der Vorgabe „um eine bauordnungsrechtliche Maßnahme handelt“, könne die Gemeinde den Beschluss der oberen Ebene lediglich zur Kenntnis nehmen, teilt die VG mit. Bei der Bauordnung geht es um Standsicherheit und Brandschutz, um technische Anforderungen, Einhaltung von Maßvorgaben – kurz darum, wie gebaut wird. Dagegen regelt das Planungsrecht, wo was errichtet wird und ob es sich in die Umgebung einfügt. Hierbei hat die Gemeinde zumindest bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ein echtes Mitspracherecht.
„Das ist ein sehr kleines Grundstück, auf dem mittig ein Haus steht. Dass die Verwaltung eine 3,20 Meter hohe Mauer, die auf drei Seiten errichtet werden soll, genehmigt, finde ich unmöglich“, sagte Stefan Waßner (FWG). Der Erste Beigeordnete Stefan Rampp (FWG) pflichtete ihm bei: „Die 2,40 Meter hohe Mauer sieht schon schrecklich aus.“ Das Grundstück nebenan werde an manchen Tagen im Schatten liegen, meinte Waßner. FWG-Fraktionssprecher Martin Kranz wies darauf hin, dass der Nachbar zugestimmt hat und erklärte: „Mit der Unterschrift ist rechtlich alles okay.“ Dominik Freyland-Mahling von der gleichnamigen Wählergruppe gab resigniert zu Protokoll: „Ich wüsste jetzt nicht, welche Aktion wir machen sollten.“ Achselzuckend hoben alle Mandatsträger ihre Hand, um zu signalisieren, dass sie die Abweichung der Mauer-Höhe zur Kenntnis genommen haben.