Quirnheim
Bürger müssen höhere Steuern zahlen: Das ist der Hintergrund
Der Frust sitzt tief in Quirnheim. „In diesem Fall geht es nicht anders“, sagte etwa Ernst Eymann (WG Würtz) über das, was wegen der schlechten Haushaltslage unumgänglich sei: die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer rückwirkend ab Januar deutlich zu erhöhen. Geeinigt hat sich der Rat darauf in seiner jüngsten Sitzung bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Ebenso wurde der Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet.
Mit dem neuen Beschluss steigen die Hebesätze bei der Grundsteuer A für forst- und landwirtschaftliche Grundstücke von 345 auf 465 Prozentpunkte. Noch deutlicher ist der Veränderung bei der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke: von 465 auf 675 Prozentpunkte. Die Gewerbesteuer wird wiederum von 400 auf 515 Prozentpunkte angehoben. Nach Rechnung der VG-Verwaltung kommt die Gemeinde dadurch auf jährliche Mehreinnahmen von rund 84.000 Euro.
Haushalt trotz Erhöhungen nicht ausgeglichen
Doch selbst das reicht nicht aus, um das Loch im Haushalt zu stopfen: Trotz der Steuererhöhungen steht im Ergebnisetat für 2025 unterm Strich ein Minus von 45.140 Euro. Erst für 2026 rechnet die Verwaltung der VG Leiningerland dort wieder mit einem positiven Jahresergebnis von 23.730 Euro.
Die Liquiditätskredite – Schulden, mit denen laufende Ausgaben finanziert werden – werden Ende 2026 auf ein Minus von rund 470.000 Euro anwachsen. „Wir haben einen großen Investitionsstau, da mit der Weedbach-Renaturierung, die Vorplanung für die Bürgerhaus-Sanierung, dem Hochwasserschutz und der neuen Küche für die Kita vieles in den nächsten beiden Jahren ansteht“, so Bürgermeister Michael Kernst (FWG).
Rat: Schieflage wegen Neubaugebiet
Im Rat sorgten die neuen Hebesätze für eine aufgeheizte Stimmung. Peter Dierks (SPD) sprach etwa kopfschüttelnd von „völlig unverhältnismäßigen“ Erhöhungen und schlug stattdessen vor, die Grundsteuer C einzuführen. Sie würde für Grundstücke gelten, die zwar baureif, aber unbebaut sind. Aber sie wäre „nicht rechtssicher“, wie Stefanie Becker von der Finanzabteilung der VG-Verwaltung verdeutlichte: „Als Verwaltung raten wir davon ab, weil Klagen kommen könnten.“
Anders als Dierk sah Kernst keine andere Wahl, als die Hebesätze zu erhöhen. Er teilte aber dessen Meinung, wonach die Gemeinde vor allem wegen des Neubaugebiets „Talblick“ in die finanzielle Schieflage geraten sei. Den Aufstellungsbeschluss hatte der Rat bereits 2014 verabschiedet – allerdings konnten bislang keine der rund 25 Grundstücke verkauft werden, um daraus wiederum Einnahmen für die Gemeinde zu generieren.
In der Vergangenheit hatte sich die Umsetzung des Projekts immer wieder verzögert, da etwa Fragen zur Entwässerung geklärt werden mussten. Aktuell liege das Neubaugebiet auf Eis, da die Gemeinde Gutachter beauftragen müsse, um aufzuzeigen, dass das Neubaugebiet in seiner jetzigen Planung nicht zu groß ist. Hintergrund sei der Einspruch eines Einwohners, der das Projekt bereits seit Jahren als zu überdimensioniert betrachtet, so Kernst.
Die Gemeinde stehe sogar vor einem möglichen Rechtsstreit, da dieser auch mit einer Klage drohe. Das sei nicht nur nervenzehrend, sondern auch teuer, sagt Kernst: „Wir hatten bisher schon drei Umplanungen, die uns wahnsinnig viel Geld gekostet haben.“ Insgesamt habe die Gemeinde nach Rechnung von Johannes Eckhard (CDU) bislang rund 109.000 Euro in das Neubaugebiet gesteckt.
Haushalt muss noch genehmigt werden
Wann die Erschließung des Neubaugebiets beginnt, sei derzeit nicht abzusehen. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind nur für das nächste Haushaltsjahr 30.000 Euro eingeplant – für Fachgutachten und für die juristische Beratung. Den größten Batzen bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt macht allerdings nach wie vor die Kreisumlage mit jeweils 403.000 und 416.700 Euro für beide Jahre aus.
Ob die Kommunalaufsicht den Doppelhaushalt genehmigt, ist noch offen. Becker allerdings zeigte sich optimistisch: Auch wenn der Haushalt für 2025 immer noch defizitär sei, erwirtschafte die Gemeinde mehr, als die Kommunalaufsicht einfordere.