Neuleiningen RHEINPFALZ Plus Artikel Auftragsvergabe: Was Entscheider nicht wissen sollen

Bleibt noch länger kopflos: Christus am Wegkreuz.
Bleibt noch länger kopflos: Christus am Wegkreuz.

Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Rat Neuleiningen bei mehreren Tagesordnungspunkten keine Entscheidung getroffen. Begründung: Die Verbandsgemeinde Leiningerland habe dem Gremium keine ausreichenden Informationen zukommen lassen. Die Verwaltung sieht sich im Recht.

Mehrmals hatten Neuleininger Ratsmitglieder moniert, dass sie über einen Sachverhalt nicht abstimmen können, wenn ihnen nur eine Beschlussvorlage an die Hand gegeben wird, aus der nichts herauszulesen ist. So wurde ihnen bei verschiedenen Punkten jeweils lediglich der Name des günstigsten Bieters und der Preis genannt sowie die Offerte einer weiteren Firma „XXX“. Welche Leistungen dahinter stecken, blieb den Mandatsträgern verborgen. Insofern sahen sie sich nicht in der Lage, die Restaurierung des Wegkreuzes mit dem kopflosen Christus, die Erneuerung des Eingangstors der Kita St. Nikolaus und die Sanierung der Bühnentreppe auf der Burg in Auftrag zu geben.

„Rahmenbedingungen abgesprochen“

Die VG teilt dazu mit: „Die Rahmenbedingungen für Vergabeverfahren werden von der Ortsgemeinde zusammen mit der Verwaltung festgelegt, um die gewünschte Dienstleistung zu erhalten.“ Darauf aufbauend würden Vergleichsangebote eingeholt. Dabei sei zu dokumentieren, dass mindestens drei geeignete Unternehmen um die Abgabe einer Offerte gebeten wurden. Der tatsächliche Eingang von drei oder mehr Angeboten sei nicht zwingend notwendig.

Sollten sich die angebotenen Leistungen aus Sicht der Verwaltung nennenswert voneinander unterscheiden oder Bedenken hinsichtlich der Vergabe an die wirtschaftlichste Firma bestehen, so werde dies in der Beschlussvorlage aufgeführt. „Die eigentlichen Angebote werden seitens der Verbandsgemeinde nicht an die Gremienmitglieder herausgegeben“, macht der VG-Sprecher klar. Somit seien diese auch nicht im Ratsinformationssystem abrufbar. Dass Namen der teureren Mitbewerber nicht genannt werden, soll davor schützen, dass Vorbehalte bei der Ratsentscheidung eine Rolle spielen. „Die Vergabe soll sich ausschließlich am Kriterium der Wirtschaftlichkeit orientieren.“

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