Obrigheim
Altbürgermeister fordert: Verbandsgemeinde soll Geld zurückzahlen
Wolfgang Nitzsche (FWG) war von 1989 bis 2009 ehrenamtlicher Ortsbürgermeister in Obrigheim – und er ist dieser Tage von der Nachricht überrascht worden, dass die Ortsgemeinde 13 Jahre lang zu viel Geld an die VG Grünstadt-Land überwiesen habe: „Als ich vor einer Woche darüber informiert wurde, konnte ich es nicht glauben, dass die Verbandsgemeinde als Dienstleister für unsere Gemeinde einen solchen Fehler begangen haben soll“, sagt Nitzsche. Er ist der Meinung, dass die Nachfolgerin, die VG Leiningerland, das Geld an die Ortsgemeinde Obrigheim zurückzahlen soll: „Nachdem feststeht, dass die Verbandsgemeinde überhöhte Umlagen von der Gemeinde Obrigheim eingezogen hat, sollte dies bereinigt werden, auch wenn kein Rechtsanspruch bestehen sollte“, findet er. Orts- und Verbandsgemeinde sollten aufeinander zugehen– schließlich werde das Dienstleister-Verhältnis ja weiterbestehen. Die VG sollte deshalb Vertrauen schaffen.
2004 eigene Sporthalle gebaut
Die Ortsgemeinde Obrigheim hat 2004 eine eigene Schulsporthalle gebaut, trotzdem zahlte sie bis 2017 für die Schulturnhallen der 15 anderen Ortsgemeinden in der VG Grünstadt-Land mit in einen Geldtopf ein. In diesen 13 Jahren sind, je nachdem, wie man es berechnet, 200.000 oder 394.000 Euro zu viel überwiesen worden. Der vormalige Ortsbürgermeister Nitzsche beteuert, nicht gewusst zu haben, dass Obrigheim trotz eigener Schulturnhalle weiterhin einen Turnhallen-Obolus an die VG überweist. Aus dem Bescheid für die allgemeine Verbandsgemeinde-Umlage sei nicht ersichtlich gewesen, dass hier auch Gelder für die „außerschulische Nutzung der Schulsporthallen“ abgerechnet werden. Nitzsche erinnert sich, dass der Schulstandort Obrigheim durch den Bau der Sporthalle nachhaltig gefestigt werden konnte. Für die Gemeinde sei es wichtig gewesen, dass örtliche Vereine die Halle nutzen können, dafür habe es eine Nutzungsvereinbarung gegeben: „Als Dienstleister hat die VG alle diese Schritte nicht nur begleitet, sondern auch verwaltungsmäßig abgewickelt. Daher war der Sachstand allen betroffenen Fachabteilungen der Verbandsgemeinde bekannt. Nicht nur bei den Haushaltsberatungen ab 2004, sondern grundsätzlich haben wir kritisch die jährliche Umlagenfestsetzung hinterfragt, weil wir als größter Steuerzahler der VG mit erheblichen Zahlungen zur Kasse gebeten wurden.“ Es sei der Ortsgemeinde versichert worden, dass die Berechnungen auch durch weitere Gremien geprüft würden. „Aus diesem Grund gab es keinen Anlass, die Arbeit der VG in Frage zu stellen“, berichtet Nitzsche, der betont, der Verwaltung keine Absicht zu unterstellen. Er sagt aber: „Fakt ist: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz über die Trägerschaft der Grundschule in der Gemeinde Obrigheim ist bis zum heutigen Tag ein Dorn im Auge der VG.“
Ortsgemeinde hat geklagt
Die Ortsgemeinde hatte 1994 gegen die VG Grünstadt-Land geklagt und vor Gericht erreicht, dass die Kosten der Grundschulen der VG von den 15 anderen Ortsgemeinden der VG zu tragen sind, nicht aber von Obrigheim – schließlich hat die Gemeinde ja eine Grundschule in eigener Trägerschaft. Nitzsche sagt, die Ortsgemeinde habe das Urteil damals erstritten, weil man keine Verschlechterung für die Kinder wollte. „Wir hatten damals schon ein Betreuungsangebot. Das war bei der Verbandsgemeinde nicht der Fall. Wir wollten nicht, dass unsere Schule schlechter steht.“
Die Ortsgemeinde Obrigheim hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet: Er soll herausfinden, ob eine Klage der Gemeinde gegen die Verbandsgemeinde erfolgreich sein könnte. Von der Verbandsgemeinde heißt es mit Bezug auf entsprechende Gesetzestexte, dass alle Ansprüche verjährt seien.