Grünstadt Aktuell Notiert: Lampen: Rechtsausschuss weist Widerspruch zurück

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Keinen Erfolg hatte eine Ebertsheimer Grundstücksbesitzerin, die Widerspruch gegen die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen zur Finanzierung neuer Straßenlaternen eingelegt hatte (die RHEINPFALZ berichtete am 13. März). Der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch zurückgewiesen. Die Frau kann nun beim Verwaltungsgericht Neustadt klagen. 2016 waren in Ebertsheim 80 Quecksilberdampflampen durch LED-Leuchtkörper ersetzt worden. Ein Teil der Kosten soll durch wiederkehrende Ausbaubeiträge abgedeckt werden, die Grundstücksbesitzer zahlen müssen. Eine Grundstücksbesitzerin erhielt einen Beitragsbescheid über 123 Euro. Dagegen legte sie Widerspruch ein und begründete diesen mit einer Liste von Argumenten. Quecksilberdampflampen sind aufgrund einer EU-Verordnung nicht mehr zulässig und werden nicht mehr hergestellt. Die Grundstücksbesitzerin hatte unter anderem argumentiert, dass diese EU-Verordnung gar nicht existiere und falls es sie gebe, sei sie nicht bindend. Dem widersprach Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses. Zudem sei die Verordnung 2008 in nationales Recht umgesetzt worden, so Wersch. Auch alle anderen Argumente, die die Grundstücksbesitzerin angeführt hatte, wies der Kreisrechtsausschuss zurück. Er tat das im Wesentlichen mit den gleichen Begründungen, die in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses am 7. März der Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland angeführt hatte.

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