Obersülzen RHEINPFALZ Plus Artikel Ärger statt Impfstoff

Wer einen Termin im Impfzentrum zugeteilt bekommt, wird nicht unbedingt geimpft – diese Erfahrung hat Gertraud Gotenberg gemacht
Wer einen Termin im Impfzentrum zugeteilt bekommt, wird nicht unbedingt geimpft – diese Erfahrung hat Gertraud Gotenberg gemacht.

Gertraud Gotenberg hat sich für den Pflegepool angemeldet, um anderen zu helfen. Damit war sie für die Corona-Impfung priorisiert, bekam auch bald einen Termin, an dem ihr die Injektion allerdings verweigert wurde. Zunächst war sie nur erstaunt – und dann richtig sauer.

„Ich weiß nicht, was mir mehr zu schaffen macht: die Ablehnung der Impfung und die dafür vorgebrachte, für mich überhaupt nicht nachvollziehbare Begründung, oder die Art und Weise, wie im Bad Dürkheimer Impfzentrum mit mir umgegangen wurde“, sagt Gertraud Gotenberg. Die 60-jährige Obersülzerin war 38 Jahre als Krankenschwester in einem Pflegeheim tätig und hat die verweigerte Impfung auch zwei Wochen später noch nicht ganz verarbeitet. Schließlich hatte sie alle Unterlagen – auch die umfangreichen zur landesweiten Registrierung – im Vorfeld ausgefüllt und einen Termin erhalten.

„Dass mich die Ärztin vor Ort dann fragte, ob ich kein schlechtes Gewissen habe, einem über 80-Jährigen die Impfdosis wegzunehmen – das hat mich regelrecht geschockt“, erzählt Gotenberg. Die Frage habe die Medizinerin gestellt, nachdem sie sie darauf hinwies, dass sie ihre Covid-Erkrankung von vor drei Monaten erstens in den Fragebögen notiert hatte und dass zweitens niemand wissen könne, wie lange eine überstandene Infektion tatsächlich vor einer erneuten Erkrankung schützt.

Der Knackpunkt

„Da medizinisch auch nichts dagegen spricht, schon vor Ablauf der sechs Monate nach einer Covid-Erkrankung geimpft zu werden, bat ich darum, das bei mir zu tun“, sagt Gotenberg. Denn „in vorderster Front, mit direktem Patientenkontakt, will ich nicht riskieren, mich noch einmal mit Corona zu infizieren – das eine Mal reicht vollkommen“. Sie will erst wieder als Pflegefachkraft in einem Heim aushelfen, wenn sie vollen Impfschutz hat. Die Obersülzerin hatte sich Mitte Dezember vorigen Jahres mit dem Coronavirus infiziert, musste deswegen zwischenzeitlich sogar ins Krankenhaus. Die damalige Infektion war nun Knackpunkt für die Impfverweigerung. Knackpunkt für die Verärgerung ist ein anderer, sozusagen ein Fehler im System.

Schließlich ist Weigerung, Gotenbergs im Impfzentrum in Bad Dürkheim zu immunisieren kein Einzelfall, wie Arno Fickus, Pressesprecher der Kreisverwaltung, bestätigt. Es passiere immer mal wieder, dass Personen zum Impftermin kommen, die aus medizinischer Sicht gar nicht geimpft werden dürften. Das liege daran, dass bei der zentralen Registrierung der Impfwilligen die Priosierung nur aus Verwaltungssicht geprüft und dann dem Impfwilligen ein Termin gegeben wird.

Im Vorfeld keine medizinische Bewertung

So hätte zum Beispiel mal einem Mann die Imfpung verweigert werden müssen, weil ihm „attestiert worden war, dass er auf alle Stoffe, die ihm geimpft wurden und werden, stark allergisch reagieren würde“. Wegen dieser Impf-Unverträglichkeit war er bei der Registrierung aber nicht aussortiert worden. Ähnlich sei dies nun auch bei der Registrierung von Gotenberg gewesen, so Fickus. Dort sei nur die Priosierung wegen ihrer Anmeldung in den Pflege-Pool geprüft, nicht aber ihre Covid-Erkrankung von vor drei Monaten berücksichtigt worden. Zur Erklärung: Gotenberg hatte sich beim Pool angemeldet, um anderen Menschen als Krankenschwester zu helfen und so eine Priorisierung erhalten.

„Die Schwachstelle in dem Verfahren ist bekannt, aber leider nicht zu beheben“, erklärt Fickus. Denn es wäre eine unmöglich zu bewältigende Anzahl an medizinischen Fachkräften notwendig, um bei der Registrierung jeden Einzelfall auch unter gesundheitlichen Aspekten zu bewerten. Daher würden auch Impftermine an diejenigen vergeben, die zwar alle Formulare richtig ausgefüllt haben, aber laut Vorgaben des Robert-Koch-Institutes nicht zum Impfen geeignet seien, sagt Fickus.

Ein bedauernswertes Missverständnis

Allerdings werde Impfwilligen, denen eine Injektion vor Ort verweigert werden müsse, „auf keinen Fall unterstellt, dass sie sich eine Impfung erschleichen wollten“, betont Fickus. „Wir haben festgestellt, dass das den Leuten aus Unwissenheit passiert und nicht, weil sie sich vordrängeln wollen.“ Vielleicht habe die Medizinerin im Falle Gotenbergs einen „etwas burschikoseren Ton angeschlagen, der von der Frau dann aber leider total missverstanden worden ist“, meint Fickus.

Er geht fest davon aus, dass es sich bei den Vorwürfen „um ein bedauernswertes Missverständnis“ handelt, denn „bislang haben wir in dieser Hinsicht nur positive Rückmeldungen erhalten – von allen Seiten“. Der „vielleicht etwas burschikosere Ton“ ausgerechnet bei einer Frau, die sich für den Freiwilligen-Pflegepool angemeldet hat, sei natürlich besonders ärgerlich. Allerdings wüssten die Ärzte in der Regel auch nicht, warum eine Person geimpft werden soll, sondern würden aus rein medizinischen Gründen entscheiden.

Beim nächsten Mal solls klappen

Gotenberg dagegen zweifelt weiter an einer medizinischen Notwendigkeit, ihr die Impfung zu verweigern. „Es ging nur darum, Impfstoff zu sparen, bis mehr zur Verfügung steht“, sagt sie. Denn auch laut RKI sprächen keine medizinischen Gründe gegen die Impfung, sofern man nicht mehr akut erkrankt sei. Die Ärztin habe damals argumentiert, dass „der Impfstoff momentan knapp ist und ich ja für zirka sechs Monate sicher geschützt sei“, so Gotenberg. Allerdings sei dies inzwischen für viele Wissenschaftler gar nicht mehr so sicher, argumentiert die Obersülzerin.

Sicher ist dagegen, dass die Vorruheständlerin nur mit Impfung in den Pflegedienst zurückkehren wird. Immerhin: Trotz allen Ärgers will sie im Pflegedienst-Freiwilligenpool bleiben und sich deswegen auch erneut für eine Impfung registrieren lassen. Aber erst gut sechs Monate nach ihrer Covid-Infektion. Sie will sichergehen, dass es nächstes Mal wirklich Impfstoff gibt und nicht wieder Ärger.

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