Frankenthal
Winterdienst: Wie sich in Frankenthal die neuen Regeln der Straßenreinigung auswirken
Der Wintereinbruch bringt Schnee, Eis und Glätte mit sich: Wer derzeit in Frankenthal unterwegs ist, verlässt sich auf geräumte und gestreute Wege. Dazu müssen auch Bürgersteige frei von Eis sein. Das Räumen der Gehwege bleibt in der Regel Aufgabe der Anlieger – auch mit der neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, die seit dem 1. Januar in Frankenthal gilt.
Das Stadtgebiet ist nun in fünf Reinigungsgruppen eingeteilt. Je nach Bereich kümmert sich der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) im Auftrag der Stadt ganz oder teilweise um Straßen, Wege und Plätze. Die Kosten werden den Anliegern anteilig berechnet.
Zuständigkeiten am Bahnhof klar geregelt
Gerade rund um den Bahnhof sind Pendler darauf angewiesen, dass der Winterdienst auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden zuverlässig erfolgt. Nach Angaben der Stadt sind die Zuständigkeiten klar geregelt: Die Deutsche Bahn betreut das Bahnhofsgelände, der EWF den Bahnhofsvorplatz und die öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofs. Zu diesen öffentlichen Flächen zählen insbesondere der Gehweg von der Fahrradunterführung bis zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) sowie die regulären Fußgängerquerungen über die Eisenbahnstraße.
Diese Bereiche würden entsprechend den festgelegten Streu- und Räumplänen auch in den frühen Morgenstunden bedient, teilt die Stadt mit. Je nach Witterung seien die Mitarbeiter des EWF meist zwischen 4 und 20 Uhr im Einsatz.
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Die Eisenbahnstraße vor dem Bahnhof und dem Busbahnhof fällt allerdings in die Kategorie der Straßen (Reinigungsgruppe 3), für deren Komplettreinigung der EWF auch nach der neuen Satzung nicht zuständig ist. Die jeweiligen Anlieger müssen die Gehwege deshalb weiterhin räumen und streuen.
Sind diese dennoch spiegelglatt, gilt das – wie in anderen Straßen auch – als Verstoß gegen die Reinigungspflicht. „Die Stadt Frankenthal leitet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, wenn sie feststellt, dass von Anliegern gegen die Straßenreinigungspflicht verstoßen wurde oder sie Hinweise auf solches Fehlverhalten erhält“, teilt eine Sprecherin mit.
Wer nicht räumt, riskiert Bußgelder
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Der EWF springt dabei auch nicht für säumige Anlieger ein. Wie es aus dem Rathaus heißt, ist der EWF ausschließlich für die im Winterdienstkonzept festgelegten öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt verantwortlich.
Für Anlieger in den Bereichen, in denen der EWF jetzt komplett für die Reinigung zuständig ist – den Reinigungsgruppen 1 und 2 –, hat die neue Einteilung im Winter dagegen Vorteile: Sie müssen nicht selbst Schnee räumen und streuen. „In den Reinigungsgruppen 1 und 2 müssen die Anlieger nicht separat tätig werden“, teilt die Stadt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
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Welche Straßen gehören zu welcher Kategorie?
Zur Reinigungsgruppe 1 zählen stark frequentierte Bereiche der Innenstadt wie Bahnhofstraße, Rathausplatz oder Willy-Brandt-Anlage. Dort reinigt die Stadt bis zu viermal wöchentlich. In die Reinigungsgruppe 2 fallen weniger stark genutzte Innenstadtstraßen wie Schlossergasse oder Sterngasse, dort sind die Reinigungstrupps des EWF mindestens einmal pro Woche im Einsatz.
In drei der fünf Gruppen muss selbst angepackt werden
Gratis ist das nicht: Die Kosten werden anteilig auf die Anlieger umgelegt. Anders ist das nur in Reinigungsgruppe 5 geregelt. Dort erhebt die Stadt keine Gebühren – dafür müssen die Anlieger die Reinigung vollständig selbst übernehmen und auch im Winter Besen und Schaufel schwingen. In diese Kategorie fallen meist reine Wohnstraßen.
In den Reinigungsgruppen 3 (zum Beispiel Beindersheimer Straße, Carl-Theodor-Straße und Albertstraße) und 4 (größere Plätze und öffentliche Parkflächen wie Röntgenplatz, Parsevalplatz, Jahnplatz oder Schaffnereiplatz) müssen die Anlieger ebenfalls im Unterschied zu den Gruppen 1 und 2 selbst mit anpacken.
In Gruppe 3 reinigen sie Geh- und Radwege sowie angrenzende Grün- und Seitenstreifen bis zu einer Breite von drei Metern; den restlichen Bereich übernimmt der EWF. In Gruppe 4 sind Geh- und Radwege Sache der Anlieger, der übrige Bereich liegt beim EWF.
Mehrere Streumittel im Einsatz
Für die Wintersaison stehen dem EWF mehrere Streumittel zur Verfügung. Im Streusalzsilo in der Ackerstraße liegen rund 180 Tonnen. Rund 20 Tonnen loses Salz lagern an mehreren Standorten in Containern. Weitere 300 Tonnen stehen extern bereit und könnten binnen 72 Stunden abgerufen werden.
„Zusätzlich sind abstumpfende Mittel wie Splitt in ausreichender Menge eingelagert“, teilt die Stadt mit. In einem Lager in Mörsch seien es 300 Säcke à 25 Liter. Zudem wurden Schulen vorsorglich mit Säcken ausgestattet.
„Leichtigkeit des Verkehrs sicherstellen“
Auf welches Streumittel der EWF zurückgreift, richtet sich laut Verwaltung nach der Gefährlichkeit und Verkehrsbedeutung der jeweiligen Fläche. „Ziel ist es, die Leichtigkeit des Verkehrs sicherzustellen und Sach- sowie Personenschäden zu vermeiden“, erläutert die Sprecherin.
Je nach Situation kommen demnach Salz – bevorzugt als Sole-Salz-Gemisch auf Hauptverkehrsstraßen und an Fußgängerüberwegen – oder Splitt zum Einsatz. Umweltauflagen, besondere Gefahrenstellen (etwa Brücken und Steigungen) sowie die Nähe zu sensiblen Bereichen würden dabei berücksichtigt.
Streusalz wird nach Angaben der Pressestelle grundsätzlich nur an Gefahrenstellen eingesetzt und darf auch nur von der Stadt und nicht von Privatpersonen verwendet werden.
Info
Weitere Informationen zur neuen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Frankenthal sowie zu den Räum- und Streupflichten gibt es im Internet unter www.frankenthal.de/sauber. Dort findet sich auch eine Auflistung, welche Straße zur welchen Reinigungsgruppe gehört.