Frankenthal
Streuen und räumen: Wie der Winterdienst in Frankenthal funktioniert
Neuschnee satt: Für die Menschen, die den Winter lieben, waren es am Dienstag traumhafte Verhältnisse in Frankenthal. Für diejenigen dagegen, die Schnee und Eis von den Straßen räumen müssen, war es ein hartes Stück Arbeit.
Der Winter, der seit dem Wochenende das Land fest im Griff hat, hält die Mitarbeiter des Eigen- und Wirtschaftsbetriebs Frankenthal (EWF) auf Trab – und das zum Teil mitten in der Nacht. „Ab etwa 3.30 Uhr erfolgen Straßenkontrollen, ab 4 Uhr beginnen die Streu- und Räumarbeiten“, teilt eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
Der EWF nutzt demnach einen professionellen Wetterdienst, der Prognosen zu den Witterungsverhältnissen liefert. Wenn Schnee, Glätte oder Eis vorhergesagt werden, sollen die Beschäftigten des EWF noch in der Nacht ausrücken. „An kritischen Tagen werden die Verantwortlichen zusätzlich per SMS informiert“, heißt es aus dem Rathaus.
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Zum Beginn des Wintereinbruchs waren am Wochenende 20 Mitarbeiter mit vier kleineren und fünf größeren Schneeräumfahrzeugen in Frankenthal unterwegs. Hinzu kamen vier Fußtrupps, die Gehwege, Treppenabgänge und vergleichbare Bereiche räumten und streuten. Was die Personalstärke des Winterdiensts angeht, verhält es sich nach Angaben der Stadt grundsätzlich so: „Der Personalbestand des EWF ist nicht ausschließlich für den Winterdienst vorgesehen. Es gibt keine gesonderten Winterdienststellen.“
Pool von 80 Mitarbeitern
Vielmehr stehe ein Pool von rund 80 Mitarbeitern für das Streuen und Räumen zur Verfügung, die regulär in anderen Bereichen wie Abfallsammlung, Straßenreinigung, Grünpflege oder Straßenunterhaltung tätig sind. „In der Regel ist jeweils eine Bereitschaftsgruppe eingeteilt. Bei entsprechender Wetterlage kann das eingesetzte Personal kurzfristig auf über 35 Mitarbeitende aufgestockt werden“, teilt die Sprecherin der Stadt mit.
Der Winterdienst erfolgt unter anderem auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung. Der EWF räumt und streut insbesondere wichtige und gefährliche Straßen sowie Kreuzungen, Brücken, Unterführungen und Bushaltestellen, ausgewählte Geh- und Radwege, Friedhöfe sowie Spiel- und Sportplätze.
Pflichten der Anlieger
Das heißt aber nicht, dass Privatleute nichts tun müssen. Auch sie müssen zu Schneeschippe und Besen greifen. Geregelt ist dies ebenfalls in der Straßenreinigungssatzung. Grundstückseigentümer sind prinzipiell für das Räumen und Streuen der angrenzenden Gehwege verantwortlich.
Schnee und Eis sind von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr zu beseitigen. Fällt der Schnee nach 20 Uhr, ist er unter der Woche bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.