Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Vereine können bei der Stadt bis 30. Juni Finanzspritze beantragen

Getränkeverkauf bei Festen: Unter anderem diese entgangenen Einnahmen daraus können Vereine in ihren Anträgen an die Stadt auffü
Getränkeverkauf bei Festen: Unter anderem diese entgangenen Einnahmen daraus können Vereine in ihren Anträgen an die Stadt aufführen.

Frankenthaler Vereine und Hilfsorganisationen können bis 30. Juni bei der Stadt Anträge auf finanzielle Soforthilfe stellen. Gedacht ist das vorerst auf 40.000 Euro gedeckelte Budget als zumindest teilweiser Ausgleich für fehlende Einnahmen und abgesagte Veranstaltungen.

Kommunalpolitik im Eiltempo: Innerhalb von zwei Wochen seit der Sitzung des Stadtrats am 13. Mai hat die Verwaltung ein Förderkonzept inklusive der dazugehörigen Fristen, Bedingungen und Formulare auf den Tisch gelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss wiederum hat dem darin vorgeschlagenen Prozedere zur Soforthilfe für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes am Dienstag zugestimmt. Jetzt kann es losgehen. Aus der ursprünglich von der CDU-Fraktion gestarteten Initiative sei ein aus seiner Sicht „transparentes und verständliches Verfahren“ entwickelt worden, sagte Oberbürgermeister Martin Hebich.

Mit den für die Förderung gewählten Kriterien sei zweierlei sichergestellt, betonte der OB: Es könne einerseits bei möglichst vielen Formen von finanziellen Einbußen infolge der Corona-Krise schnell Hilfe gewährt werden. Das Spektrum umfasse den Wegfall von Einnahmen beim Strohhutfest genauso wie fehlende Erlöse aus dem Wirtschaftsbetrieb. Andererseits müssten die Antragsteller trotzdem auch eine „zumutbare Eigenleistung“ bringen. „Wir können nicht alles abfedern, das wäre nicht angemessen“, unterstrich Hebich.

Hebich: Mehr ist vorstellbar

Ob die gewählte Vorgehensweise denn mit der für die kommunalen Haushalte zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgestimmt sei, wollte CDU-Ausschussmitglied Tobias Busch wissen. Eine Absprache oder gar Genehmigung habe man nicht für notwendig gehalten, entgegnete Hebich. „Es gibt einen genehmigten Haushaltsplan.“ Außerdem fielen ja beispielsweise Kosten für das inzwischen für 2020 komplett abgesagte Strohhutfest weg. Die vorgesehenen 40.000 Euro könne die Verwaltung insofern aus anderen Bereichen decken.

Die von Busch hinterfragte Antragsfrist 30. Juni und der von 11. März bis Ende August begrenzte Förderzeitraum seien bewusst so gewählt worden, sagte Hebich. Um entscheiden zu können, ob die Fördersumme unter Umständen noch erhöht werden müsse, sei es wichtig zunächst zu sehen, wie die Nachfrage sich bei den Vereinen entwickle. Der 31. August als Schlussdatum sei an das bis dahin gültige Verbot von Großveranstaltungen gekoppelt, erklärte der OB. „Wenn der Bedarf groß ist, kann ich mir auch mehr vorstellen.“

Lob von den Fraktionen

Aus dem Kreis der Fraktionen gab es im Haupt- und Finanzausschuss im wesentlichen Lob für die Verwaltungsvorlage. Dem infolge der Krise gefährdeten Vereinsleben werde damit unbürokratisch geholfen, sagte Manuel Baqué (CDU). Den Mitarbeitern im Rathaus sei „in der Kürze der Zeit eine runde Sache“ gelungen, hielt FWG-Sprecher Jesko Piana fest. Ute Hatzfeld-Baumann (Grüne/Offene Liste) sprach von einem „Zeichen an die Vereine, dass wir auch in finanzieller Hinsicht zusammenstehen“.

Grundsätzliche Unterstützung signalisierte auch Gunther Koch für die Sozialdemokraten: Das von der Verwaltung ausgearbeitete Konzept habe nun „Hand und Fuß“. Er stellte klar, dass Geld nur fließen könne, wenn die betreffenden Vereine oder Hilfsorganisationen keine Mittel aus anderen Programmen, etwa von Bund oder Land, bekämen. Eine Doppelförderung auszuschließen, war auch der Wunsch des Liberalen Thomas Börstler.

Info per Serienbrief

Dass die im Ursprungsantrag der CDU noch aufgeführten Kulturschaffenden nicht mehr im nun vorgelegten Zuschusskonzept enthalten seien, irritierte den Grünen Rainer Schulze. Das begründete OB Martin Hebich unter anderem mit der Schwierigkeit, dass solche Zahlungen Nachteile für die Künstler bedeuten könnten: So würden diese Beträge unter Umständen bei Arbeitslosengeld oder Grundsicherung abgezogen. „Damit ist niemandem geholfen.“ Vereine und Organisationen sollen auf Wunsch von David Schwarzendahl (Linke) per Serienbrief über die Soforthilfe informiert werden.

Zur Sache: Wer bekommt wie viel?

Eine Förderung für coronabedingte Einnahmeausfälle können gemeinnützige Vereine mit Sitz in Frankenthal aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales sowie Hilfsorganisationen beantragen, die im Katastrophenschutz aktiv sind. Die Frist dafür endet am 30. Juni. Anträge müssen sich auf Folgen der Krise beziehen, die zwischen 11. März und 31. August entstanden sind. Die Stadt will bis zu 40 Prozent der nachgewiesenen Kosten oder fehlenden Einnahmen übernehmen, pro Verein aber maximal 2000 Euro. Wenn Zuschüsse aus anderen Quellen fließen, zahlt die Stadt nicht. Bislang stehen für die Soforthilfe 40.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge werden nach Angaben von Oberbürgermeister Martin Hebich vom Verwaltungsbereich Sport und Kultur geprüft.

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