Frankenthal Totschlag: Tatverdächtige Seniorin nicht verhandlungsfähig

Ob der Fall aufgrund der Demenz der Angeklagten überhaupt vorm Landgericht verhandelt wird, ist derzeit noch offen.
Ob der Fall aufgrund der Demenz der Angeklagten überhaupt vorm Landgericht verhandelt wird, ist derzeit noch offen.

[aktualisiert um 16.30 Uhr]Mit dem Gehstock soll eine 85-jährige Frankenthalerin im Januar ihren Ehemann so stark verletzt haben, dass er verstarb. Weil die Frau nach Auskunft des Landgerichts nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig ist, kann der Prozess jedoch nicht wie geplant am 12. September starten. Alle geplanten Verhandlungstermine seien aufgehoben, ob neue angesetzt werden, sei derzeit noch offen, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Ein Sachverständiger prüfe nun in regelmäßigen Abständen, ob sich der Gesundheitszustand der Angeklagten verbessert. Sollte dies nicht der Fall sein, könne keine Hauptverhandlung stattfinden.

Die Seniorin, die nicht vorbestraft ist, ist wegen Totschlags angeklagt. Sie hat laut Bericht gegenüber Ermittlungsbeamten eingeräumt, ihren Mann erschlagen zu haben. Mit einem Gehstock soll die Frankenthalerin mehrfach auf Kopf und Körper des bettlägerigen Gatten eingeschlagen haben, bis der Stock in zwei Teile brach. Das Paar sei bis zum Tattag 65 Jahre verheiratet gewesen. Die Frau soll zum Tatzeitpunkt unter einer mittelschweren Demenz gelitten haben, jedoch in der Lage gewesen sein einzusehen, dass ein gewalttätiger Übergriff gegen geltendes Recht verstoße.

Der Südwestrundfunk (SWR) hatte am Montag berichtet, dass die Angeklagte ausgesagt habe, ihr Mann sei seit Jahren gewalttätig gewesen und habe sie am Tattag zuerst angegriffen. Diese Angaben bestätigt das Gericht auf RHEINPFALZ-Anfrage nicht. Zu diesen Details könne man sich nicht äußern, da darüber kein Beweis erhoben wurde, teilt eine Sprecherin mit. Die Anklage gehe derzeit nicht von einem vorangegangenen Angriff durch das Opfer aus.

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