Frankenthal
Stadtklinik: Rechtsstreit um Arzt-Kündigung geht in Verlängerung
Vorsitzender Michael Fleck will nach RHEINPFALZ-Informationen anhand medizinischer Sachverständigengutachten für zwei Fälle exemplarisch klären, ob der Arzt Patienten an der Bauchspeicheldrüse operiert hat, obwohl er das aufgrund der sogenannten Mindestmengenregelung nicht hätte tun dürfen. Die Regelung besagt, dass bestimmte Eingriffe in einem Krankenhaus nur stattfinden dürfen, wenn eine konkrete Anzahl pro Jahr erreicht wird. Dass der Mediziner hiergegen verstoßen hat, das ist zumindest die Position der Stadt.
Bei den Operationen sei alles nach den gängigen Regeln der Kunst abgelaufen, insofern sei seinem Mandanten nichts vorzuwerfen, das die Ende Januar vergangenen Jahres ausgesprochene außerordentliche Kündigung rechtfertige. Davon ist wiederum der Anwalt des Arztes, Jan Schabbeck (Ludwigshafen), überzeugt. Er stützt sich dabei unter anderem auf ein bereits existierendes Privatgutachten, das ein anerkannter Pankreas-Fachmann verfasst hat und das dem Arbeitsgericht Mitte März vorgelegt wurde.
Stadt lehnt Vergleich ab
Bei einem Kammertermin wenige Tage später hatten die Parteien über einen möglichen Vergleich gesprochen und das Gericht gebeten, einen Vorschlag zu machen. Den wiederum hatte die Stadt nach Beratungen im Krankenhausausschuss kurz vor Ablauf der Antwortfrist am 21. April abgelehnt. Daraufhin setzte Richter Fleck einen sogenannten Verkündungstermin eine Woche später an. Seine Entscheidung: Einstieg in eine weitere Beweisaufnahme.
„Wir bewerten diese Entwicklung positiv“, sagt Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU). Er und die von der Stadt engagierte Kanzlei Rittershaus (Mannheim) seien der Meinung, „dass man sich detailliert mit der Thematik auseinandersetzen muss“. Hebich erinnert seinerseits an Erkenntnisse des medizinischen Sachverständigen Andreas Becker, den die Stadt mit Untersuchungen in ihrem Krankenhaus beauftragt hatte. Die seien Grundlage für die getroffenen Entscheidungen gewesen. Der OB ist überzeugt: „Es bedarf dieser Untersuchungen, um die Problematik hinlänglich zu verstehen und zu beurteilen.“
Anwalt „entspannt“
Anwalt Schabbeck spricht von einer erwartbaren Entscheidung, die Aufgabenstellung für den unabhängigen Gutachter sieht er grundsätzlich positiv. Zwei von der Stadt ins Feld geführte, zentrale Kündigungsgründe seien damit vom Tisch, weil sie in dem Beweisbeschluss keine Rolle mehr spielten: ein angeblicher Behandlungsfehler und die vermeintlich chaotischen Zustände in der Stadtklinik-Chirurgie allgemein. Was die beiden Pankreas-OPs angehe, da sei er „sehr entspannt und locker“, sagt Jan Schabbeck. Die Expertise „von einer der Kapazitäten“ auf dem Gebiet spreche für sich und sei ausdrücklich „kein Gefälligkeitsgutachten“ für seinen Mandanten.
Mit der Entscheidung des Gerichts deutet sich bereits jetzt an, dass das Verfahren frühestens im August zum Abschluss kommen kann. Bis Mitte Juni kann die Stadt auf den letzten Schriftsatz des gefeuerten Mediziners reagieren, der das erwähnte Privatgutachten umfasst. Bis 31. Juli läuft die Frist für eine abschließende Stellungnahme des Arztes und seines Anwalts.