Frankenthal
Staatsanwaltschaft: Stadtklinik-Ermittlungen dauern „noch einige Monate“
Der Leitende Oberstaatsanwalt teilt das den Ermittlern von der Stadt überlassene Material in drei Kategorien ein: Es gebe Bereiche, in denen seine Leute nach bisherigem Stand „keinen Tatverdacht“ erkennen, erklärt Ströber. Dazu gehört seiner Darstellung nach insbesondere der in Medienberichten erhobene Ausgangsvorwurf gegen die Stadtklinik, wonach Patiente länger als notwendig beatmet worden seien.
Dann gebe es Aspekte, die – falls sie überhaupt strafrechtlich relevant seien – als verjährt gelten dürften, sagt Ströber. Und dann gebe es noch Punkte, bei denen „durchaus ein Anfangsverdacht in Betracht kommt“, wie es der Behördenleiter vorsichtig formuliert. Sein vorläufiges Fazit: „Vieles“ von dem, was der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden sei, hielten er und seine Mitarbeiter „für nicht belastbar“. Ströber betont ausdrücklich: „Und mit dem anderen gehen wir sehr sorgfältig um. Das wird alles durchgearbeitet.“
Keine Auskunft zu möglichen Beschuldigten
Der Leitende Oberstaatsanwalt hält sich weiterhin bedeckt, wen die Ermittlungen der Behörde wegen der Vorgänge in der Stadtklinik im Fokus haben. Bei früheren Nachfragen hatte Ströber von Verfahren gesprochen, die sich zum Teil gegen bekannte Personen richteten, zum Teil aber auch gegen Unbekannt.
Wie berichtet, hatte die Stadtverwaltung Frankenthal Ende Januar erstmals umfangreich Material an die Staatsanwaltschaft weitergereicht, nachdem die seit Herbst 2019 laufenden internen Untersuchungen ihr zufolge Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich Relevantes ergeben hatte. Nach RHEINPFALZ-Informationen erstrecken sich diese Verdachtsmomente auf drei Bereiche: Abrechnungsbetrug, Untreue sowie Körperverletzung respektive fahrlässige Tötung.
Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Stadt und dem im November entlassenen Kaufmännnischen Direktor des Krankenhauses sowie einem ehemaligen Spitzenmediziner der Klinik. Die Kündigung des Direktors hatte das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Freitag für unwirksam erklärt.