Frankenthal
Sinkende Zahlen ermöglichen etwas mehr Normalität
Besonders einladend ist das Wetter dieser Tage ja nicht, aber zumindest theoretisch könnten die Frankenthaler in den örtlichen Cafés ab Mittwoch wieder einen Cappuccino oder Espresso im Freien genießen. Aber: Gäste müssen vorab reservieren und ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können. Und: Die Betriebe müssten erst einmal überhaupt wieder öffnen.
Zumindest kehrt mit der am Dienstag nach Ostern veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt und den in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an bestimmte Inzidenzwerte gekoppelten Öffnungsschritten etwas Normalität in die Stadt zurück. So fällt die Ausgangssperre ab der Nacht von Mittwoch auf Dienstag weg. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. In der Öffentlichkeit dürfen sich nun fünf Menschen aus zwei Hausständen treffen. Zuvor hatte das Prinzip gegolten: ein Hausstand plus eine weitere Person. Mehr Möglichkeiten eröffnen die nun vorerst gültigen Regeln auch Einzelhandel und Dienstleistern sowie für Sport und Kultur.
Wieder Wechselunterricht
Mit Beginn der kommenden Woche kehren außerdem die Schulen ab Klasse fünf in den Wechselunterricht zurück. Das bedeutet: Je nach Konzept werden kleinere Gruppen zu unterschiedlichen Zeiten oder an unterschiedlichen Tagen unterrichtet. Etwas Zeit zur Vorbereitung und Organisation bleibt den Schulen: Auf Mittwoch wurde in Frankenthal ein beweglicher Ferientag platziert. Am Donnerstag und Freitag findet an den weiterführenden Schulen noch Fernunterricht statt.
Eine Regel, die immer wieder die Gemüter erhitzt, bleibt in Frankenthal allerdings in Kraft: die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Innenstadt. Sie gilt nach Angaben der Stadt weiter in der Fußgängerzone sowie in der August-Bebel-Straße, der Bahnhofstraße, in der Speyerer Straße bis zum Speyerer Tor und in der Wormser Straße bis zum Wormser Tor. Auch Rauchen bleibt im genannten Bereich verboten. Eine Ausnahme erlaubt die neue Verfügung aber trotzdem: Im Sitzen darf der Mund-Nasen-Schutz zum Essen und Trinken kurz abgenommen werden – Voraussetzung: Der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen muss eingehalten werden.