Vorderpfalz Schwerbehinderte: Betriebe müssen Beschäftigungsdaten einreichen

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Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die Beschäftigungsdaten müssten bis spätestens 31. März vorliegen. Diese Frist könne nicht verlängert werden. Unternehmen können dafür die kostenlose Software „IW-Elan“ nutzen, die unter www.iw-elan.de, Rubrik „Software“, heruntergeladen oder als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden kann. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Wie hoch diese ausfalle, könne ebenfalls über die Software berechnet werden.

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