Frankenthal Schreckschusswaffen stärker gefragt
Die Nachfrage nach Kleinen Waffenscheinen für Schreckschusswaffen ist in Frankenthal in den zurückliegenden Monaten sprunghaft angestiegen. Gravierende Verstöße gegen Vorgaben des Waffenrechts hat die Stadtverwaltung bisher nicht beobachtet.
Wer zur Selbstverteidigung gedachte, frei verkäufliche Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung führen will, muss bei seiner Kommunalverwaltung den Kleinen Waffenschein beantragen. In der Vergangenheit waren die Zahlen dieser Anträge in Frankenthal sehr überschaubar. Das weisen Daten aus, die die Stadtverwaltung auf RHEINPFALZ-Anfrage zusammengestellt hat. So wurden von Januar bis Juni 2014 sechs Kleine Waffenscheine beantragt, im ersten Halbjahr 2015 waren es sieben – und von Januar bis Juni des laufenden Jahres dann 74. Beigeordneter Bernd Knöppel (CDU), Bernd Schönhardt, Leiter des Bereichs Ordnung und Umwelt, und dessen Stellvertreter Günter Gerbich wirken selbst etwas überrascht, als sie diese Zahlen präsentieren. Berichte, nach denen insbesondere seit den Silvesterübergriffen in Köln die Nachfrage nach Selbstverteidigungswaffen deutlich gestiegen sei, bestätigen sich damit für Frankenthal. „Das ist eine signifikante Erhöhung“, sagt Knöppel. Begründet werden müssten die gestellten Anträge nicht. Soweit freiwillig etwas dazu gesagt werde, spielten die Stichworte „Sicherheit“ und „Silvester“ aber in der Tat eine Rolle. Dafür spricht noch ein zweiter Umstand, zu dem Günter Gerbich Zahlen parat hat. Während der Umgang mit Waffen früher ganz überwiegend „Männersache“ gewesen sei, gebe es nun unter den Antragstellern zusehends Frauen: Beim Kleinen Waffenschein wurde im ersten Halbjahr 2014 eine Antragstellerin registriert. 2015 waren es bereits sechs Frauen im Vergleichszeitraum, im laufenden Jahr sind es bis jetzt 18 Antragstellerinnen. Besitzer von „richtigen“ Schusswaffen, wie sie bei der Jagd oder im Schießsport eingesetzt werden, brauchen ein amtliches Dokument, für das strengere Anforderungen gelten: die Waffenbesitzkarte (WBK). „Zuverlässigkeit“ und Sachkunde müssen bei der Beantragung ebenso nachgewiesen werden wie das berechtigte „Bedürfnis“, Waffen zu besitzen. Die Frankenthaler Zahlen dazu sind überschaubar. Laut Verwaltung gab es jeweils im ersten Halbjahr folgende Anträge: für gelbe WBK (Sportschützen) zwei im Jahr 2014, neun 2015 und zwei 2016, für grüne WBK (Jäger) fünf 2014, elf 2015 und zehn 2016. Die weitreichendste amtliche Ermächtigung – Schusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung zu führen – spielt in Frankenthal keine Rolle: Derzeit sei kein einziger Waffenschein ausgegeben, sagen die Zuständigen der Verwaltung. Diese Erlaubnisse würden in Deutschland nur selten ausgefertigt, zum Beispiel für Geldtransportunternehmen oder Wachdienste. Die Begründung „Selbstschutz“ komme auch in Frage bei nachweislich sehr hoher persönlicher Gefährdung, sagt Günter Gerbich. In Frankenthal habe es in den rund vier Jahrzehnten, die er überblicke, nur einen einzigen solchen Fall gegeben. Unterm Strich lautet die aktuelle Verwaltungsbilanz: 138 Kleine Waffenscheine sind in Frankenthal ausgegeben, die Waffenbesitzkarten summieren sich auf 981. Inhaber von Waffenbesitzkarten müssen damit rechnen, dass die zuständige Behörde bei ihnen zu Hause kontrolliert, ob Waffen und Munition vorschriftsmäßig sicher gelagert sind. Die Stadt habe sich vorgenommen, pro Jahr im Wechsel „etwa 20 bis 25 Prozent“ der Betroffenen zu kontrollieren, sagt dazu Gerbich. Diese Arbeit werde von einem Sachbearbeiter sowie einem Mitarbeiter des Vollzugsdiensts geleistet. Bisher seien keine gravierenden Verstöße festgestellt worden. Von der Polizei werden der Stadtverwaltung gelegentlich illegale, beschlagnahmte Waffen zur Vernichtung übergeben. Manchmal kommt es zu Disputen mit den Besitzern: Bernd Schönhardt kann sich an einen Fall erinnern, in dem ein Schlagwerkzeug als „Kunstgegenstand“ deklariert worden sei. 2753 registrierte Schusswaffen gibt es laut Verwaltung zurzeit in Frankenthal. „Früher waren das mehr“, schätzt Gerbich. Denn bei der jüngsten großen Umstellung des Waffenrechts hätten viele Erben Waffen abgeliefert. Und wer heute Waffen erbe, müsse binnen eines Monats entscheiden, ob er sie behalten wolle „und dann eine Waffenbesitzkarte beantragen – oder sie eben abgeben“. Angemeldete Waffen werden nicht nur auf Besitzkarten eingetragen, sondern auch an das bundesweite Waffenzentralregister gemeldet, erläutert Gerbich. Zudem werde es im Einwohnermelderegister vermerkt, wenn jemand Waffen besitze. Wenn dieser Bürger dann umziehe, bekomme die nächste Meldebehörde die entsprechende Information. „Das ist für die Kontrolle ganz gut“, findet Beigeordneter Bernd Knöppel. In einem Punkt sind sich die Zuständigen der Stadtverwaltung einig: Mit angemeldeten, legalen Waffen gebe es in Frankenthal relativ wenige Probleme – was nicht ausschließe, dass es doch einmal zu individuellem Fehlverhalten kommen könnte. „Die wirklichen Gefahren aber“, sagt Knöppel, seien mit illegalen Waffen verbunden, über die man zu wenig wisse. Dazu gehörten dann auch sogenannte Theaterwaffen, die, wieder scharf gemacht, auch schon bei Amokläufen eine Rolle gespielt hätten. „Das ist ein Problem.“ NOCH FRAGEN? Wer Fragen zum Waffenrecht hat, kann sich bei der Stadtverwaltung an die untere Waffenbehörde wenden, Telefon 06233 89-256, E-Mail ordnungundumwelt@frankenthal.de.