Frankenthal
Messerstecherei im Metznerpark: Angeklagter zu acht Jahren Haft verurteilt
Acht Jahre Haft wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, so lautete am Donnerstag das Urteil der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal für einen 22-jährigen Frankenthaler. Der Mann hatte am 1. Juni 2024 einen 43-Jährigen im Metznerpark mit Messerstichen verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt hatte für alle Verhandlungstage hohe Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Polizeibeamte beobachteten die Umgebung des Gerichts, wenn der Angeklagte gebracht wurde, der 22-Jährige musste durchgehend Hand- und Fußfesseln tragen, die Besucher wurden kontrolliert. Das alles, weil der Angeklagte in einem Brief aus der Untersuchungshaft angedeutet hatte, dass seine Cousins ihn holen kämen. Doch es blieb alles ruhig.
Mutter des Verurteilten beleidigt
Am letzten Verhandlungstag kam es – als Hütt die Verhandlung beendet hatte – dennoch zu einem Vorfall. Die Mutter des Angeklagten, die bei der Verkündung und Begründung des Urteils weinte, rief dem 43-Jährigen, der in dem Prozess Nebenkläger war, auf türkisch etwas zu. Der Mann beleidigte daraufhin die Frau ordinär und ging auf sie zu. Mehrere Jusitizbedienstete stellten sich ihm in den Weg,
Der 22-Jährige und der 43-Jährige hatten den Vorfall am frühen Morgen des 1. Juni sehr unterschiedlich geschildert. Keine der beiden Versionen sei durchgehend glaubhaft, sagte Hütt. Deshalb habe die Kammer „besonderen Wert auf die objektiven Beweismittel gelegt“.
Es sei der Kammer nicht leicht gefallen, herauszufinden, was geschehen ist, gab Hütt zu. Auch am Ende des Prozesses sei vieles offen und unklar. Beispielsweise, warum die Männer gemeinsam etwa um 5 Uhr in der Nacht eine Bar in der Wormser Straße verließen und in den Metznerpark gingen. Unklar sei auch das Motiv. Wahrscheinlich sei der 22-Jährige wütend gewesen, weil ihm der andere kein Kokain verkaufen wollte, obwohl er drei Gramm dabei hatte.
Gericht sieht keine Arglosigkeit
Staatsanwältin Christina Pasedach hatte den 22-Jährigen wegen versuchten Mords in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Keines der sogenannten Mordmerkmale sei erfüllt, begründete Hütt, warum der Frankenthaler nun wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde. Pasedach hatte argumentiert, dass der 22-Jährige „heimtückisch“ gehandelt habe, da der 43-Jährige nicht mit einem Angriff gerechnet habe und deshalb „arglos“ gewesen sei.
Der 43-Jährige hatte gesagt, sein Kontrahent habe ihm plötzlich mit dem Messer in den Rücken gestochen, es habe zuvor keinen Streit gegeben. Das stimme nicht, so Hütt. Passanten, die am Metznerpark vorbeigingen, hatten Streit gehört, wie sie in ihren Aussagen als Zeugen sagten. Ein Zeuge, der türkisch spricht, hatte Beleidigungen verstanden. Wegen des Streits und weil der 43-Jährige wusste, dass sein Kontrahent zu Aggressivität neigt, hätte er mit einem Angriff rechnen müssen, so Hütt. Falsch sei auch, dass der 43-Jährige dem 22-Jährigen den Rücken zugedreht habe, die Männer seien sich vielmehr „von Angesicht zu Angesicht gegenüber gestanden“.
Hütt begründete die für versuchten Totschlag hohe Strafe auch damit, dass der 22-Jährige vorbestraft ist, unter Bewährung stand, mehrfach zugestochen hat und der 43-Jährige erheblich verletzt wurde. Es handle sich nicht „bloß um eine Kneipenschlägerei“, die mit „jugendlichem Leichtsinn zu rechtfertigen ist“, sondern um „den Höhepunkt einer Gewaltspirale“. Darauf sei „eine deutliche Reaktion erforderlich“. Die Anwälte des Angeklagten haben auf Anfrage gesagt, dass über eine mögliche Revision noch nicht entschieden sei.