Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel KSB-Aufsichtsrat: Unternehmen prüft Einwände gegen Wahl

Beim Gütetermin am Dienstag haben die Kläger ihre Anfechtungsgründe dargelegt.
Beim Gütetermin am Dienstag haben die Kläger ihre Anfechtungsgründe dargelegt.

Vier KSB-Beschäftigte möchten erreichen, dass die Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat des Frankenthaler Pumpen- und Armaturenkonzerns wiederholt wird. Ob der Protest gegen den aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl Erfolg hat, wird sich wohl erst im September entscheiden.

Drei Wochen hat Arbeitsrichterin Dagmar Heckmann dem Unternehmen und seinem Anwalt beim Gütetermin in Ludwigshafen am Dienstag Zeit gegeben, um die Vorwürfe zu prüfen und Stellung zu nehmen.

Zwei Varianten sind – Stand jetzt – möglich. Erstens: Sollte die Überprüfung ergeben, dass die Gründe der Beschwerdeführer fürs Anfechten der Wahl stichhaltig sind, wird über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, dem je sechs Vertreter der Arbeitgeber- und sechs Vertreter der Arbeitnehmerseite angehören, erneut abgestimmt. Zweitens: Es kommt zum Prozess und am Ende urteilt die Kammer.

Kläger monieren formale Fehler

Die Einwände der vier Kläger sind in erster Linie formaler Natur. So sei beispielsweise ein inhaltlicher Fehler in der Wahlbekanntmachung, die zunächst mehrsprachig verbreitet worden war, nur noch in einer deutschen Version korrigiert worden. Außerdem sei beim Auszählen der Stimmen der Vorsitzende des Wahlvorstands nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – durchgehend anwesend gewesen.

Darüber hinaus bemängeln die Beschwerdeführer die Positionierung von Wahlkabinen, die – so ihre Schilderung vor Gericht – zumindest zeitweise nicht vor möglichen neugierigen Blicken geschützt gewesen seien. Nicht zuletzt sei zur Berechnung, welche Position die einzelnen Listenkandidaten bei der Wahl erreicht haben, nicht ordnungsgemäß eingeladen worden.

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