Vorderpfalz Impfpflicht in der Pflege: In fast 200 Fällen droht Arbeitsverbot

Umstritten: die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die seit Mitte März gilt. Hier ein Bild von einer Demonstration Ende März in H
Umstritten: die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die seit Mitte März gilt. Hier ein Bild von einer Demonstration Ende März in Hamburg.

Mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro müssen 187 ungeimpfte Mitarbeiter in der Pflege aus der Region in den kommenden Wochen rechnen. Tätigkeitsverbote wurden bislang nicht ausgesprochen, könnten aber in diesen Fällen der nächste Schritt sein. Das teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises auf Anfrage mit. Aktuell sind der Behörde, die auch für die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zuständig ist, aus 177 Einrichtungen in der Region 866 Personen gemeldet worden, die ihrem Arbeitgeber zum Stichtag 15. März keinen Nachweis über den Impfschutz vorgelegt haben. Etwa die Hälfte habe auf Nachfrage des Gesundheitsamts die geforderten Unterlagen nachgeliefert, zum Teil sei dazu bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet – und dann entsprechend eingestellt – worden. In etwa 20 Fällen hätten Betroffene ihren Beruf aufgegeben.

Von 278 Pflegebeschäftigen, gegen die bereits ein Bußgeldverfahren läuft, stehe noch eine Rückmeldung aus. 187 Personen haben laut Gesundheitsamt auch nach Ablauf der Fristen keinen Impfnachweis vorgelegt. In diesen Fällen wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig. Außerdem kann nach Anhörung der Arbeitgeber ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Wann genau das der Fall sein wird, kann das Gesundheitsamt auf Nachfrage nicht sagen.

In der Behörde rechnet man zudem im Oktober und November mit weiteren Meldungen. Personen, die bisher lediglich zweimal geimpft oder einmal geimpft und genesen sind, sind verpflichtet dem Arbeitgeber bis 31. Oktober einen weiteren Impfnachweis vorzulegen. Erfolgt dies nicht, müssen sie ebenfalls dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

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