Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Immobilien in der Innenstadt – kleine Anleitung zum Nichtstun

Aus Sicht der Verwaltung „ein laufendes Bauprojekt“: die Immobilie am Nordende des Rathausplatzes. Ihr Zustand werde sich „gemäß
Aus Sicht der Verwaltung »ein laufendes Bauprojekt«: die Immobilie am Nordende des Rathausplatzes. Ihr Zustand werde sich »gemäß Baufortschritt« verbessern.

Wer nichts macht, so viel ist sicher, macht auch nichts falsch. In seltenen Fällen muss allerdings derjenige, der nichts macht, erklären, warum er nichts und damit alles richtig macht. Zur Sache: Die SPD hatte für die Stadtratssitzung vergangene Woche eine Anfrage zu „vernachlässigten Gebäuden“ gestellt. Konkret stören sich die Genossen an zwei Immobilien: dem früheren Lebensmittelmarkt an der Ecke Speyerer Straße/Mühlstraße und der ehemaligen Ihr-Platz-Filiale am Rathausplatz. Was die Stadt zu tun gedenke, wollten die Sozialdemokraten gerne wissen. Die Antwort: nichts.

Warum die Verwaltung insbesondere im Fall des Gebäudes, zu dem die Adressen Bahnhofstraße 2 und Rathausplatz 10 gehören, nichts tut, dafür gibt es viele Gründe und noch mehr Paragrafen. Zur Erläuterung der Rechtslage brauchen die Fachleute sieben Seiten. Der wichtigste Grund aber steht – fettgedruckt – schon auf Seite 1 unten: „Eine unmittelbare Gefahr geht von keinem Objekt aus.“ Die Bauaufsicht habe, die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümer betreffend, bislang jedenfalls noch keinen Anlass zum Eingreifen gesehen.

Unfreiwillige Komik

Bliebe ein weiteres Instrument aus dem Werkzeugkasten der Kommunalverwaltung: ein von der Stadt erlassenes Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot nach Paragraf 177 des Baugesetzbuchs. Beides taugt bei den erwähnten Liegenschaften aber offenbar nicht. Sehr stark vereinfacht, handelt es sich in diesen Fällen um ein ästhetisches Problem, aber um keins von städtebaulicher Dimension. Ergo: Ein Gebot, Missstände und Mängel zu beseitigen, lasse sich „nicht objektiv und rechtssicher“ begründen.

Ein bisschen unfreiwillige Komik hat die schriftliche Antwort auf die Fragen der SPD allerdings neben einem ausführlichen Exkurs in die Feinheiten des Baurechts auch zu bieten. Mit Blick auf das seit Jahren verrammelte Ladenlokal an der Nordseite des Rathausplatzes hält die Verwaltung fest, es handele sich „um ein laufendes Bauprojekt“. Deshalb sei davon auszugehen, „dass der Zustand sich gemäß Baufortschritt verbessert“. Der Stadt gegenüber habe der Bauherr versichert, dass „in den nächsten Wochen“ die Arbeiten weitergehen sollen – sofern er sich nicht an ein altbekanntes Prinzip hält: Wer nichts macht, macht auch nichts falsch.

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