Frankenthal „Im System gibt es Ungerechtigkeiten“
Bürgermeister Andreas Schwarz (SPD) und Klaus Behrens, Leiter der Abteilung Steuern und Beiträge der Stadtverwaltung, über die Grundsteuer
Die grundsätzliche Kritik kann ich nachvollziehen. Im ganzen System gibt es Ungerechtigkeiten, die sich über die Zeitachse noch verstärkt haben. Eine der ganz großen Ungerechtigkeiten ist natürlich die unterschiedliche Behandlung der alten und der neuen Bundesländer – hier liegt das Bemessungsjahr 1964, im Osten 1935 zugrunde. Durch diese weit zurückliegenden Bemessungsjahre werden der Einheitswert des Grundstücks, der Wert der Liegenschaft und die Qualität der Bebauung nach überholtem Maßstab berücksichtigt. Die Diskussion läuft ja seit Jahrzehnten, hier ist Handlungsbedarf. Wie hat sich das Grundsteueraufkommen in der Stadt Frankenthal in den letzten Jahren entwickelt? Schwarz: Ich nehme nur mal die Grundsteuer B – da kommen dann noch 90- bis 100.000 Euro aus der Grundsteuer A dazu: 2013 hatten wir einen Ertrag von 6,7 Millionen Euro, 2014 und 2015 7,4 Millionen. Dann kommen vorläufige Ergebnisse: 7,6 Millionen Euro waren es 2016 und wohl acht Millionen 2017. Welche Bedeutung hat dieser Einnahmeposten für die Stadt? Schwarz: Die Einnahmen sind relativ stabil; das ist der Unterschied zu unserem größten Einnahmeposten bei den Abgaben, der Gewerbesteuer – die unterliegt relativ großen Schwankungen. Die Grundsteuer stellt eine verlässliche Mitfinanzierung dar. Die Bedeutung steigt noch in Jahren, in denen die wirtschaftliche Entwicklung schlecht ist. Vor dem Verfassungsgericht wird nun über das Thema gestritten. Gab es auch bei Ihnen, der Stadtverwaltung, schon mal kritische Nachfragen zum Thema oder Konflikte mit Steuerpflichtigen? Behrens: Nein. Die Steuer ist gängig, ist den Leuten bekannt. Der einzige Bereich, bei dem Fragen kamen, ist der mit Wohnungseigentum. Wir hatten schon Einfamilienhäuser, die in Wohnungseigentum aufgeteilt wurden. Und dann ist die Steuerbelastung insgesamt höher als bisher für das Einfamilienhaus; das führt natürlich zu Unverständnis. Da können wir dann nur auf die Vorgaben des Bundesgesetzes verweisen. Schwarz: In der Regel sind das Verständnisfragen, weil man einen Berechnungsfehler vermutet. Das ist nachvollziehbar. Es kommt auch der Fall vor, dass ältere Menschen ein Einfamilienhaus verlassen, in eine Eigentumswohnung umziehen und dann überrascht sind, dass dieser Posten der Nebenkosten plötzlich höher ausfällt. Ich denke aber, dass die Grundsteuer B grundsätzlich gerecht ist, weil sie jeden trifft, je nachdem, wie viel Luxus er für sich und seine Familie in Anspruch nimmt, entweder direkt als Eigentümer oder als Mieter über die Nebenkosten. Die Bemessungsmaßstäbe müsste man aber noch ein bisschen korrigieren. Der Bundesrat hat 2016 eine Reform vorgeschlagen. Demnach sollte für Grundstücke der aktuellere Bodenrichtwert für die Besteuerung maßgeblich sein. Für Gebäude sollte ein Kostenwert eingeführt werden, der sich aus Fläche und Herstellungskosten ergibt. Wäre das aus Ihrer Sicht praktikabel und besser? Schwarz: So wie ich die Diskussion verfolgt habe, scheint es ja auf ein kombiniertes Verfahren hinzulaufen, bei dem man auf den Bodenrichtwert zurückgreift, der von den Katasterämtern aktualisiert wird. Dazu kommt dann ein Wert für das Gebäude; der wird dann noch über die Jahre abgeschrieben wegen des Wertverlustes. Dieses Modell erscheint mir schon recht praktikabel. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat in einem „Spiegel“-Interview dafür plädiert, vom Bodenrichtwert auszugehen. Sie schlägt zusätzlich vor, Anreize für den Wohnungsbau zu geben, indem baureifes Brachland deutlich höher besteuert wird als bebaute Flächen. Was halten Sie davon? Schwarz: Es ist schon ein Ärgernis, wenn man als kommunale Aufgabe den Wohnungsbau hat und dann die Frankenthaler Situation sieht, die nur wenige Flächen hergibt. Und dann werden Grundstücke zu Spekulationsobjekten. Ich kriege das persönlich mit: Ich wohne in einem Baugebiet, in dem noch ein paar Grundstücke frei sind. Spätestens, wenn wieder Frühling/Sommer ist und die Leute unterwegs sind, werde ich jedes Wochenende zehnmal angesprochen, wer denn der Eigentümer dieses oder jenes Grundstücks ist. Es ist ein Riesenbedarf da. Insofern wäre es gut, wenn es keine Fehlanreize zur Spekulation gäbe. Behrens: Das könnte man am Zeitfaktor festmachen. Es gibt bei jedem Baugebiet einen Bebauungsplan. Darin könnte man auch vorschreiben, bis wann ein Grundstück bebaut oder vermarktet sein soll. Schwarz: Das macht die Stadt Frankenthal in der Regel nicht. Insofern ist das ein interessanter Gedanke. Man darf das natürlich nicht überreizen. Aber zur Erfüllung von politisch-gesellschaftlichen Zielen wäre es gerechtfertigt, hier einen kleinen Korrekturfaktor reinzubringen. Sehen Sie auch mögliche Probleme? Schwarz: Man möchte das Ganze aufkommensneutral hinbekommen, das heißt, die Gesamtbelastung der Steuerzahler soll gleich bleiben. Das wird wahrscheinlich über die Anpassung von Hebesätzen bei der Kommune passieren müssen. Diese Veränderung, die durch eine neue Bewertung stattfindet, kann in großen Städten in Extremfällen zu einer erheblichen Wertsteigerung und einer Vervielfachung der Steuerlast führen. Da könnten Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Immobilienbesitzern mehr als ins Wanken geraten. Aber ich glaube, da haben wir im Mittelzentrum Frankenthal keine so großen Verwerfungen zu erwarten. Der Deutsche Städtetag hat mit Blick auf die Politik gefordert, dass die Reform „schnell“ kommen soll. Würden Sie eine Wette eingehen, dass das klappt? Schwarz: Nein. Aber man soll ja aus der Historie lernen. Ich glaube, dass der Druck, der jetzt vom Verfassungsgericht aufgebaut wird, dazu beiträgt, dass wir vorankommen. Ich habe die Signale so gedeutet, dass wir als Kommune keiner großen Gefahr ausgesetzt sind, dass wir für bereits erlassene Bescheide eventuell Rückzahlungen leisten müssen. Die verbleibende Gefahr ist, dass wir, wenn der Gesetzgeber das nicht hinbekommt, in der Zukunft Jahre erleben, wo wir keine Grundlage dafür haben, Grundsteuer erheben zu dürfen. Das würde uns mit den vorgenannten Zahlen treffen und den Haushaltsfehlbetrag dann ungefähr verdoppeln. Behrens: Ich habe 2002 hier in der Abteilung Steuern und Beiträge der Stadtverwaltung Frankenthal angefangen – da war das Thema Grundsteuer schon in der Diskussion. Schwarz: Vielleicht gelingt die Umstellung ja zeitgleich mit der Eröffnung des Berliner Flughafens.