Frankenthal Zur Sache: Wie die Grundsteuer berechnet wird

Städte und Gemeinden erheben die Grundsteuer; das dafür vorgeschriebene Verfahren ist ziemlich kompliziert. Als Ausgangsbasis dienen, wie Klaus Behrens von der Stadtverwaltung erläutert, die Einheitswert-Bescheide des zuständigen Finanzamts für die jeweiligen Grundstücke. Die Kommunalverwaltung bekommt davon jeweils einen Abdruck. Unterschieden wird zwischen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken – für sie wird die Grundsteuer A fällig – und bebauten sowie bebaubaren Grundstücken; ihre Eigentümer zahlen die Grundsteuer B. Das Grundsteuergesetz des Bundes legt die Berechnungsverfahren fest. Bei der Grundsteuer A gilt: Der Einheitswert wird mit der sogenannten Messzahl „6 von 1000“ (0,006) multipliziert. Der Betrag, der sich darauf ergibt, wird dann mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz (in Frankenthal: 330 Prozent) multipliziert. Beispiel: Der Einheitswert des Grundstücks beträgt 10.000 Euro; dies multipliziert mit 0,006 ergibt 60; dies multipliziert mit dem Hebesatz 330 Prozent ergibt eine Steuer von 198 Euro. In Frankenthal gibt es laut Verwaltung etwa 1000 Fälle, in denen Grundsteuer A gezahlt wird. Der Durchschnittssatz pro Grundstück liegt bei etwa 105 Euro pro Jahr. Noch komplizierter ist das Berechnungsverfahren bei der Grundsteuer B. Das Bundesgesetz unterscheidet in Paragraf 15 zwischen Wohnungseigentum (Messzahl 3,5 von 1000), Einfamilienhäusern (Messzahl 2,6 für die ersten 38.346,89 Euro, Messzahl 3,5 für den Rest des Einheitswerts) und Zweifamilienhäusern (Messzahl 3,1 von 1000). Der Hebesatz in Frankenthal beträgt 430 Prozent. Das bedeutet für ein Einfamilienhaus: Wenn der Einheitswert 50.000 Euro beträgt, ist dieser zunächst aufzuteilen. Der erste Teilbetrag 38.346,89 Euro mal 0,0026 ergibt 99,70 Euro; der verbleibende Teilbetrag 11.653,11 Euro mal 0,0035 ergibt 40,79 Euro. Die Summe beider errechneten Teilbeträge ist 140,49. Diese Summe wird multipliziert mit dem Hebesatz von 430 Prozent; das ergibt eine Steuerlast von 604,11 Euro. In Frankenthal gibt es laut Verwaltung etwa 20.000 Fälle, in denen die Grundsteuer B fällig wird. Der Durchschnittssatz beträgt hier etwa 400 Euro im Jahr.

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