Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Hundesteuer: Wenn die Verwaltung alles richtig machen will ...

Der Dackelblick rettet nicht vor der Steuerpflicht.
Der Dackelblick rettet nicht vor der Steuerpflicht.

Ein Hund ist ein Herz auf vier Pfoten. So heißt es doch, oder? Für jede anständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung sind die herzigen Kreaturen allerdings in erster Linie ein Steuerfall, der sorgfältigst be- und verarbeitet sein will. Da geht es nicht um Dackelblick und flauschiges Fell – es geht ums Geld. Und es geht natürlich um ein maximal korrektes Verfahren auf einer maximal korrekten Rechtsgrundlage.

Deswegen musste der Frankenthaler Stadtrat nach dem ersten Versuch im Dezember vergangenen Jahres wenige Wochen später wieder über die neue Hundesteuersatzung abstimmen. Der Grund dafür ist so schlicht wie einleuchtend: In der ursprünglichen Fassung war – kann vorkommen – der Zeitpunkt fürs Inkrafttreten des neuen Regelwerks vergessen worden. Diesen kleinen, aber in seiner Auswirkung nicht völlig unbedeutenden Fehler haben die Ratsherren und -damen mit ihrem mehrheitlichen Votum „geheilt“, wie es so schön heißt.

Darauf mag auch hoffen, wer dieser Tage in Frankenthal eine neue Hundesteuermarke für seinen Fiffi zugeschickt bekommen hat. Denn: Ergänzt wird das Metallplättchen – gelb lackiert für die gefährlichen und orangeraben für alle anderen Vierbeiner – seitens der zuständigen Abteilung der Stadt mit einem in Teilen unfreiwillig komischen Stück Verwaltungsprosa.

Tröstender Hinweis auf Seite zwei

Es gibt nämlich im Rathaus „Jahresübergangsarbeiten“. So steht es jedenfalls in dem Brief. Deren Eigenart scheint zu sein, dass sie – salopp formuliert – den ganzen Laden aufhalten. Zumindest aber führen sie dazu, dass Halter auch in dem Fall eine Hundemarke (und einen Forderungsbescheid zur Zahlung der Hundesteuer) bekommen, sollten sie ihr Tier während der erwähnten Übergangsarbeiten abgemeldet haben. Alles klar?

Gemeint ist Fall, dass der Vierbeiner durch Ableben oder Umzug zumindest in Frankenthal nicht mehr steuerpflichtig sein könnte. Deshalb auch der tröstende Hinweis auf Seite zwei des Schreibens: „Bitte betrachten Sie diesen Bescheid als hinfällig. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen entsprechenden Korrekturbescheid bezüglich der Abmeldung.“ Vermutlich dann, wenn die Jahresübergangsarbeiten erledigt sind. Wuff!

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