Frankenthal
Hitzefrei: Wie ist das in Rheinland-Pfalz geregelt?

Eine landesweite Richtlinie, ab welchen Temperaturen Kurzstunden oder Hitzefrei angesagt ist, gibt es nicht. „Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- oder Fachräumen die Erteilung von Unterricht oder die Durchführung von Veranstaltungen der Ganztagsschule gestatten“, teilt das Bildungsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Wenn der Unterricht vorzeitig beendet werde, müsse die Aufsicht bis zur Abfahrt des Schulbusses oder bis zu dem mit den Eltern vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet werden. Möglich sei, Unterricht nur teilweise ausfallen zu lassen, beispielsweise den Sportunterricht bei extremer Hitze.
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