Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Haushaltsveto: Stadt plant Änderung bei Grundsteuer B

Die ADD genehmigt den Haushalt nicht. Jetzt könnte deshalb der Hebesatz für Gewerbeflächen auf 1210 Punkte steigen. .
Die ADD genehmigt den Haushalt nicht. Jetzt könnte deshalb der Hebesatz für Gewerbeflächen auf 1210 Punkte steigen. .

Frankenthal nutzt nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht alle Einnahmequellen. Sie genehmigt deshalb den Haushalt nicht. Jetzt soll bei der Grundsteuer nachgebessert werden.

Es war ein Kompromiss, zu dem sich die Stadtratsmehrheit Mitte Dezember 2024 durchgerungen hat: Statt den Hebesatz für die Grundsteuer B – also die Abgabe auf private Grundstücke – radikal von 590 auf 750 Punkte anzuheben, einigte sich das Plenum zunächst auf einen Mittelwert von 650 Punkten. Die Hoffnung der Kommunalpolitiker, den Finanzwächtern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) damit zumindest guten Willen zu signalisieren, hat sich nun als trügerisch erwiesen. Der Haushalt 2025 mit einem erwarteten Defizit von fast 20 Millionen Euro wird nicht genehmigt, weil die Stadt in den Augen der ADD nicht alle Einnahmequellen ausgeschöpft hat. Darüber hat die Verwaltung nach eigener Darstellung am Mittwoch in einer Sondersitzung des Ältestenrats die Fraktionsspitzen informiert.

Um dringende und geplante Investitionen umsetzen zu können, will die Stadtspitze jetzt schnellstmöglich der Aufforderung der ADD nachkommen. Man habe keinen Handlungsspielraum und müsse die sogenannte Aufkommensneutralität bei den Grundsteuereinnahmen herbeiführen, heißt es in einer Pressemitteilung. Gemeint ist damit, dass die Einnahmen infolge der bundesweiten Grundsteuerreform im Vergleich zu den Vorjahren nicht sinken dürfen. Hebel dafür ist der Hebesatz der Kommune, der mit der Steuermesszahl des Finanzamts verrechnet wird.

Höherer Satz für Gewerbe

In einer kurzfristig angesetzten gemeinsamen Sondersitzung des Stadtrats und des Ausschusses für Finanzen, Personal und Sicherheit soll am 1. April, 17 Uhr, im Congress-Forum über eine Neuordnung der Grundsteuer B beraten werden. Denn mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz hat der Landtag Mitte Februar die Möglichkeit eröffnet, Hebesätze für private Grundstücke künftig zu differenzieren. Die Verwaltung will den Gremien vorschlagen, zwischen Wohngrundstücken, unbebauten Grundstücken und Nichtwohngrundstücken, also Gewerbeflächen, zu unterscheiden. Für die beiden Letzteren soll der Hebesatz auf 1210 Punkte festgesetzt werden. Unternehmen, die der derzeitige Hebesatz begünstigt hatte, würden dadurch insgesamt wieder ähnlich viel Grundsteuer wie im Vorjahr zahlen. Hintergrund: Anders als bei vielen Wohnanwesen war die Steuermesszahl, mit der der Hebesatz multipliziert wird, bei Gewerbeflächen unverändert geblieben. In Frankenthal seien von der geplanten Anhebung etwa 2600 Grundstücke betroffen, informiert die Pressestelle der Stadt. Deren Besitzer bekämen dann einen neuen Steuerbescheid.

Kein neuer Bescheid für Wohnflächen

Alle übrigen, etwa 19.000 Bescheide für Wohngrundstücke blieben von der Änderung unberührt. „Mit dieser Maßnahme wird eine Korrektur der bisherigen Belastungsverteilung vorgenommen, um eine ausgewogene Steuerlast zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu gewährleisten, die die Aufkommensneutralität sicherstellt“, ist die Stadt überzeugt. Ihre Mitteilung zum Haushaltsveto nutzt die Stadt auch für einen dringenden Appell an Bund und Land: Sie müssten Kommunen finanziell so ausstatten, dass diese ihre Pflichtaufgaben erfüllen können. „Die angespannte Lage der Kommunalfinanzen ist kein isoliertes Problem – sie entwickelt sich vor unseren Augen zu einer flächendeckenden Krise“, warnt Oberbürgermeister Nicolas Meyer (FWG).

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