Frankenthal Grundsteuer: Wann Widerspruch zwecklos ist

Wer bei einer falschen Berechnung nicht direkt gegen den Bescheid des Finanzamts Widerspruch eingelegt hat, dürfte jetzt schlech
Wer bei einer falschen Berechnung nicht direkt gegen den Bescheid des Finanzamts Widerspruch eingelegt hat, dürfte jetzt schlechte Karten haben.

Für Tausende Bürger in Frankenthal hat sich 2025 die Grundsteuer geändert. Zu den Bescheiden gibt es viele Rückfragen. Doch der Widerspruch ist laut Stadt oft unbegründet.

Bundesweit ist zum Jahreswechsel die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Allein in Frankenthal wurden deshalb laut Stadt an etwa 24.000 Haus- und Grundstücksbesitzer neue Bescheide verschickt. Die zu zahlenden Summen können sich von den Bescheiden früherer Jahre zum Teil stark unterscheiden, weil die Grundsteuermesszahlen neu berechnet worden sind. Das war den Behörden vom Bundesverfassungsgericht auferlegt worden. Die neue Messzahl wird dann mit dem Faktor des in der jeweiligen Kommune geltenden Hebesatzes multipliziert. In Frankenthal ist das ein Wert von 650 Prozent.

Zahlung ab 24. Februar fällig

Die fälligen Beträge sowie deren Zahlungstermine können dem neuen Grundsteuerbescheid entnommen werden. Die Zahlung für das erste Quartal 2025 muss für die Grundsteuer A am 24. Februar, für die Grundsteuer B am 28. Februar erfolgt sein. Wer die Grundsteuer bereits jetzt per Sepa-Lastschrift abbuchen lässt, brauche nichts zu unternehmen. Bei Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag werden Bürger gebeten, zuerst den neuen Bescheid abzuwarten und erst dann zu zahlen. Bestehende Daueraufträge sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um unberechtigte Zahlungen zu vermeiden.

Seit Versand der Bescheide gebe es zahlreiche Rückfragen im Rathaus, heißt es auf Anfrage. Die Verwaltung stellt klar: Widersprüche gegen die jetzt zugestellten Grundsteuerbescheide, die sich lediglich auf die Berechnung der Messbeträge beziehen, sind nicht begründet. Solche Einsprüche hätten innerhalb eines Monats nach deren Zugang direkt gegen die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Ludwigshafen eingelegt werden müssen – also in der Regel bereits im Laufe des vergangenen Jahres. „Der Grundsteuerwert und somit die Höhe der Messbeträge werden ausschließlich durch die Finanzämter ermittelt und festgelegt. Die Kommune ist lediglich ausführende Kraft und hat keinen Einfluss auf die festgesetzten Messbeträge“, heißt es in einer Mitteilung.

Gleichzeitig mit der Neubewertung der Grundstücke ist die Verfahrensabwicklung – also die Bekanntmachung der Grundsteuermessbescheide an die Kommunen – digitalisiert worden. Die neuen Abläufe könnten in der Umstellungsphase noch fehleranfällig sein, man bitte um Verständnis und Geduld.

Noch Fragen

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter www.Frankenthal.de/steuern. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeiter der Steuerabteilung der Stadtverwaltung Frankenthal unter der E-Mail-Adresse finanzen@frankenthal.de sowie per Post.

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