Frankenthal Großpfarrei Heilige Dreifaltigkeit: im Herbst Wahl der Gremien

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Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Und ganz am Anfang steht die Suche nach geeigneten Kandidaten für den Pfarreirat, den Verwaltungsrat und den Gemeindeausschuss. Die Gläubigen wurden bereits aufgefordert, Wahlvorschläge zu machen. „Wir wollen möglichst breit informieren und motivieren“, betonte Pfarrer Stefan Mühl im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Im Hinblick auf die pastorale Strukturreform, die Ende November in Kraft tritt, werde sich einiges ändern. Daher sei es besonders wichtig, funktionsfähige Gremien zu wählen. Der leitende Pfarrer der künftigen Großpfarrei ist zuversichtlich, genügend Kandidaten zu finden. Neben den „gestandenen Mitgliedern“ dürften ruhig auch ein paar Neue für frischen Wind sorgen. Neu eingerichtet wird der Pfarreirat als das verantwortliche Gremium auf der Ebene der künftigen Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit, in der die rund 14.300 Katholiken im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Vororte zusammengefasst sind. Der Pfarreirat trage Verantwortung für ein aktives kirchliches Leben, erläuterte Pfarrer Mühl. Zu seinen Aufgaben zählten außerdem die Erarbeitung eines pastoralen Konzeptes, die Entscheidung aller Fragen, die die Pfarrei betreffen, sowie die Förderung des Zusammenwachsens der Gemeinden. Der Verwaltungsrat, den es auch schon bisher gab, trifft alle Entscheidungen über personelle Fragen in der Pfarrei. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie über Dienst- und Arbeitsverträge, die mit der Kirchengemeinde geschlossen werden. Unterstützt wird das Gremium von den Hauptamtlichen der neu eingerichteten Regionalverwaltungen. Als drittes Gremium werden die Gemeindeausschüsse als Sprachrohr für die Katholiken vor Ort gewählt. Jede der ehemals selbstständigen Pfarreien erhält in Frankenthal einen Gemeindeausschuss: St. Ludwig, St. Paul, St. Jakobus, St. Cyriakus Flomersheim/Eppstein, Heilig Kreuz Mörsch und St. Georg Studernheim. Damit die drei Vertretungsorgane nicht nebeneinander herarbeiten und keine Kirchturmpolitik betreiben, seien eine enge Verzahnung und ein Informationsaustausch sehr wichtig, hebt Mühl hervor. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Mitglieder in die jeweils anderen Gremien entsandt werden und dort auch mitbestimmen dürfen. Wer darf wählen? Für die Wahl zum Verwaltungsrat gilt das Mindestalter von 18 Jahren, Pfarreirat und Gemeindeausschuss können schon mit 16 gewählt werden. Wer noch nicht 16 Jahre alt, aber bereits gefirmt ist, darf ebenfalls für Pfarreirat und Gemeindeausschuss seine Stimme abgeben. Die Kandidaten, die sich für den Verwaltungsrat aufstellen lassen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten ihren Wohnsitz in der Pfarrei haben. Bereits ab 16 kann man für Pfarreirat und Gemeindeausschuss kandidieren. Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Die Suche nach Kandidaten läuft bis 15. September. Danach – so Pfarrer Mühl – trete der Wahlausschuss zusammen und erstelle die Kandidatenlisten. Diese würden am 19. und 20. September bekanntgegeben. Briefwahl sei von 21. September bis 9. Oktober möglich. Bis zum Jahresende sollen sich die Gremien dann konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Kontakt Ergänzende Auskünfte zur Pfarrgremienwahl gibt es beim Pfarramt St. Ludwig, Vierlingstraße 2, Frankenthal, Telefon 06233 27394.

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