Vorderpfalz Gesundheitsamt: Bußgelder für Ungeimpfte in der Pflege ab Juni
832 Mitarbeiter einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, wurden dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises seit Mitte März gemeldet. Das teilt die Behörde, die auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist, auf Anfrage mit. Seit knapp zwei Monaten gilt für alle Beschäftigten im Gesundheitsbereich – dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen für Behinderte und Senioren – eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ob damit bereits alle Ungeimpften benannt seien, kann das Gesundheitsamt nicht sagen. „Die Meldepflicht liegt ausschließlich bei den Einrichtungen und Unternehmen“, heißt es. Mitte Februar hatte das Gesundheitsamt auf Anfrage mitgeteilt, man rechne mit einem Anteil von fünf bis zehn Prozent Ungeimpften in den betroffenen Einrichtungen, was etwa 1500 bis 2000 Mitarbeiter wären.
Behörde fehlt Personal
Die gemeldeten Personen seien bereits angeschrieben und darum gebeten worden, Impfnachweise vorzulegen. Die Einrichtungen und Unternehmen sollen im Laufe des Monats angehört werden. Erst danach – voraussichtlich ab Juni – müssten Personen, die die Anforderungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfüllen, mit Konsequenzen rechnen. Es sei beabsichtigt, die entsprechenden Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Kontrolle der Impfpflicht stelle Gesundheitsämter vor große Herausforderungen und sei nur mit zeitlichem Verzug leistbar. Trotz Ausschreibung habe man die dafür vorgesehenen Stellen noch nicht besetzt, eine Umverteilung des Personals innerhalb des Hauses führe zu Einschränkungen bei anderen Aufgaben.