Vorderpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Friedhof: Extrakosten bei Bestattung in bestehendes Grab

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Werden im Familiengrab weitere Angehörige bestattet, ist in Frankenthal neben den üblichen Gebühren eine zusätzliche jährliche Abgabe fällig.

Liegen mehrere Verstorbene in einem Grab, nutzen Angehörige WC und Wege des Friedhofs öfter: Diese Logik steht hinter einer Gebühr, die Frankenthal erhebt. Ein Einzelfall?

Dass in einem Grab mehrere Personen – etwa Ehepartner und Kinder – liegen, ist auf den Friedhöfen in der Region grundsätzlich möglich. In einem Erdwahlgrab in Frankenthal können beispielsweise bis zu zwei Särge und vier Urnen bestattet werden. Allerdings wird dann zusätzlich zu den auch andernorts üblichen Nutzungsgebühren in Frankenthal eine Abgabe fällig, die in der Friedhofssatzung unter einem eigenen Punkt „Bestattung in ein bestehendes Grab“ mit 25 Euro pro Jahr aufgeführt wird. Sie gilt, wenn in der bestehenden Grabstätte innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre nicht beigesetzt wurde. 2024 musste dieser Betrag laut Stadt in 101 Fällen gezahlt werden. Zum Vergleich: Insgesamt gab es in diesem Zeitraum 542 Beisetzungen auf den Friedhöfen in Frankenthal, davon waren 409 Urnen- und 133 Sargbeisetzungen.

„Hintergrund ist die Tatsache, dass es bei einer weiteren Belegung eines bestehenden Grabes zu einer höheren Inanspruchnahme der Infrastruktur des Friedhofs durch die Angehörigen kommt, wie zum Beispiel der Nutzung der Wasserversorgung, der Wege und der öffentlichen Toiletten“, erläutert die Verwaltung auf Nachfrage. Dass dieses Vorgehen rechtens ist, hat sich die Stadt nach eigener Darstellung von Gutachtern bestätigen lassen. Die im Januar 2024 inkraft getretene Gebührenkalkulation für die Friedhöfe sei von einer Kommunalberatung begleitet sowie durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft worden. „Hierbei wurden keine Bedenken gegen die Gebührenstruktur erhoben“, betont die Pressestelle.

Speyer und Ludwigshafen haben Gebühr nicht

Doch ist ein solcher Zusatzbeitrag für die Nutzung bestehender Grabstätten in der Region üblich? In den aktuellen Satzungen für Friedhöfe in Speyer und Ludwigshafen findet er sich nicht. Weil die bestehende Regelung in der Domstadt allerdings bereits knapp elf Jahre alt ist, soll sie noch 2025 überarbeitet werden, informiert die Speyerer Pressestelle auf Anfrage. Ob eine Zusatzabgabe nach dem Beispiels Frankenthal aufgenommen wird, könne man nicht sagen. Lohnen könnte sich das für die Kommunen durchaus: 2024 gab es in Speyer bei insgesamt 509 Bestattungen immerhin 284 Bestattungen in Bestandsgräbern. Und auch in Ludwigshafen wurde im Vorjahr laut Stadt in etwa der Hälfte der 1500 Bestattungen ein bereits bestehendes Grab genutzt.

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