Frankenthal
Frankenthal: Experten zu Freigangverbot für Hauskatzen
Damit der Artenschutz bei Vögeln und Kleintieren nicht für die Katz ist, gehöre die Hauskatze ins Haus. Das fordern Wissenschaftler. Für sie stellt die gemeine Hauskatze eine Gefahr für fast 370 Tierarten dar. Dagegen gibt es bei einer RHEINPFALZ-Umfrage deutlichen Widerspruch.
Dass Katzen einen großen Schaden anrichten, bestätigt Sarah Tretter, Leiterin der Wildvogel-Auffangstation Nonnenhof in Bobenheim-Roxheim. „Jeder zweite Jungvogel ist ein Katzenopfer“, sagt sie. Problematisch sei, dass Jungvögel Katzen und damit die Gefahr, die von ihnen ausgeht, nicht erkennen könnten. „Ihr Instinkt ist noch nicht ausgebildet“, erklärt Tretter. Und wenn die Vogeleltern gerade mit den Geschwistern beschäftigt seien, ihn nicht warnen könnten, habe die Katze leichtes Spiel. „Aus dem Nest fallen, an eine Scheibe prallen und Katzen, das sind die häufigsten Verletzungs- und Todesfälle bei Vögeln“, so Tretter.
Sie sieht den Menschen in der Verantwortung: „Wenn mein Hund nicht angeleint ist, seinem Instinkt folgt und ein Reh wildert, wer ist dann schuld?“, fragt sie. Wenn aber die Katze, satt gefressen, draußen streune, einen kleinen Spatz sehe und ihrem natürlichen Instinkt folge, „ihn tot spielt“, dann gelte das als normal. Diese unterschiedliche Sichtweise sei unlogisch, meint sie. Milder blickt Sarah Tretter allerdings auf jene Katzen, die auf einem Reiter- oder Bauernhof sich „mit der Mäusejagd ihren Lebensunterhalt verdienen müssen“.
Tierhilfe: Katze nicht verantwortlich für Artensterben
„Tierquälerei“ ist es für Simone Jurijiw, Vorsitzende des Frankenthaler Tierschutzvereins, Freigängerkatzen „abzustrafen“, wenn es beim Naturschutz hakt. Eine Katze könne man nicht erziehen, das Verhaltensmuster sei anders im Vergleich zum Hund, der eine starke Bindung zum Menschen entwickle. Sie plädiert allerdings dafür, die Katzenpopulation durch Kastration einzuschränken und somit insbesondere die Zahl der Katzen, die auf der Straße leben, langfristig zu reduzieren. Dennoch, schränkt Jurijiw ein, könne man sehr wohl Katzen von klein auf an die Wohnung gewöhnen.
„Wir vermitteln hauptsächlich Wohnungstiere“, sagt Karin Kolender-Glatz von der Tierhilfe Ludwigshafen-Frankenthal. Aber auch Freigängerkatzen könnten sich an eine Wohnung gewöhnen. Dass das mitunter sehr schwer sein könne und der Besitzer nicht selten genervt nachgebe, weiß sie. Katzen verantwortlich für das Artensterben bei Vögeln und Kleintieren zu machen, das ärgert sie. „Was ist mit dem ganzen Gift, das auf die Felder gesprüht wird? Das hat sicher wesentlich zum Artensterben beigetragen“, ereifert sich die Tierschützerin. Zudem glaube sie nicht, dass eine Katze einem gesunden Vogel etwas anhaben könne, „der ist viel zu schnell“. Auch weist sie auf einen Widerspruch hin: Wenn die Katze Mäuse fange, da beschwere sich keiner. „Fängt die Katze einen Vogel, ist das Geschrei groß. Der Mensch dreht es, wie es ihm passt.“
Tierarzt: Einkreuzung mit Wildkatzen verhindern
Katzen gegen ihre Natur wegzusperren, „das ist wohl nicht zu realisieren, weil es die Tiere gewohnt sind, draußen zu sein“, meint der Vogelkundler Thomas Dolich (Neuhofen) von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie. Er sieht in natürlichen Gärten ohne Schottersteine und mit vielen Versteckmöglichkeiten für Kleintiere die wesentlich bessere Lösung, Vögel und Kleintiere vor Katzen zu schützen. Zudem sollte die Katzendichte reduziert werden. Das hieße, pro Haushalt nicht drei, vier Katzen zu halten sowie Freigängertiere generell zu kastrieren.
Das Für und Wider, Tierschutz und Freiheitsdrang der Katzen gut abzuwägen, dafür plädiert Tierarzt Helge Reese aus Heßheim. Er glaubt allerdings, dass die Anzahl freilebender Hauskatzen geringer geworden sei, auch seien heute nicht mehr auf jedem Bauernhof Katzen zu finden. Problematisch sind in seinen Augen jene Katzen, die niemandem gehören. Hier sieht der Tierarzt die Gefahr der Einkreuzung mit heimischen Wildkatzen. Deshalb sollten möglichst viele Streuner kastriert werden, und für Hauskatzen fordert er eine Kastrationspflicht. Diese besteht bereits in Rheinland-Pfalz in fünf Städten beziehungsweise Verbandsgemeinden, unter anderem in Worms und Neustadt.
Zur Sache: Freigang einschränken
Geschützte Wildtiere dürfen nach EU-Recht weder getötet noch gestört werden. Gegen dieses Verbot verstießen Katzenhalter, die ihre Tiere streunen lassen. Das sagen die Rechtsanwälte für Umweltrecht an der niederländischen Tilburg-Universität, Arie Trouwborst und Han Somsen. Sie fordern deshalb mindestens einen eingeschränkten Freigang für Katzen während der Brutzeit der Vögel (nachzulesen im Oxford-Journal für Umweltrecht vom 19. November, https://academic.oup.com/jel). Nach Ansicht der Hochschuldozenten habe die ursprünglich aus Afrika stammende Hauskatze im Gegensatz zur nicht artverwandten, heimischen Wildkatze kein natürliches Verbreitungsgebiet innerhalb der EU.
Ähnlich sieht es der australische Ökologe John Read in seinem 2019 erschienenen Buch („Among the Pigeons: Why Our Cats Belong Indoors“ – übersetzt: Unter Tauben: Warum unsere Katzen ins Haus gehören). Read schreibt aber auch, dass Katzen als Haustiere ein glückliches, gesundes Leben führen könnten, während gleichzeitig die Tierwelt draußen geschützt sei. Auch Trouwborst und Somsen betonen, dass es die Fürsorgepflicht dem Tier gegenüber verlange, die Katze nicht ins Freie zu lassen.