Frankenthal
Frankenthal: 23-Jähriger für Messerstiche wegen Mordes angeklagt
Die dramatischen Ereignisse an jenem Samstag im November beginnen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Frankenthal mit zwei Schlägen: „Ohne rechtfertigenden Grund“ attackierte der Tatverdächtige in seiner Wohnung einen fünf Jahre jüngeren Bekannten mit einem schweren Fäustel, schlug ihm einmal mit dem Werkzeug gegen die linke Kopfseite und ein weiteres Mal gegen den Hinterkopf des Jugendlichen. Die Folgen laut den Ermittlern: Ein- und Unterblutungen in der linken Gesichtshälfte und eine Platzwunde am Hinterkopf.
Mit dem weiteren Verlauf der Gewalttat erklärt die Staatsanwaltschaft, warum ihre Anklage auf Mord lautet: Der 23-Jährige habe sich entschlossen, den Bekannten zu töten, „um zu verhindern, dass dieser ihn wegen des Angriffs mit dem Hammer bei der Polizei anzeigen“ könnte. Der Mann greift zu einem Küchenmesser mit einer 13,5 Zentimeter langen Klinge und sticht zweimal zu. Ein Angriff führt den Ermittlern zufolge zu einer „oberflächlichen Schnittverletzung“ an der linken Schulter; der zweite Stich trifft den Hals.
Aus Wohnung geflüchtet
Das 18-jährige Opfer schafft es, wie Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf RHEINPFALZ-Nachfrage ergänzt, aus der Wohnung des mutmaßlichen Täters auf die Frankenstraße zu fliehen, wo der junge Mann zusammenbricht und nach früheren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Passanten gegen 23.30 Uhr gefunden wird. Eine Viertelstunde später stirbt er auf dem Weg ins Krankenhaus „an akutem Blutverlust in Kombination mit einer Luftembolie“. Dieses Phänomen ist die Folge, wenn Luft in die Blutbahn gerät.
Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Verdächtige wird etwas später außerhalb Frankenthals festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft und sagt seitdem nichts zu den Geschehnissen in der Nacht von 10. auf 11. November. „Er hat die ihm vorgeworfenen Taten nicht gestanden“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Über das mögliche Motiv des Beschuldigten hinaus, die Schläge mit dem Fäustel vertuschen zu wollen, will sich Hubert Ströber aber nicht näher zu den Umständen der Tat äußern.
Keine unmittelbaren Zeugen
Nur so viel: Die beiden Kontrahenten seien alleine in der Wohnung des nun wegen Mordes Angeklagten gewesen, unmittelbare Tatzeugen gebe es demnach nicht. Allerdings habe die Beweissicherung Anhaltspunkte für mögliche Hintergründe des Verbrechens ergeben. Diese würden eine Rolle spielen, so Ströber, wenn das Landgericht auf Grundlage der ihm zugestellten Akten die Anklage zulasse und das Hauptverfahren eröffne.
Der inzwischen 23-Jährige ist, so haben es die Staatsanwälte nach eigener Darstellung auch in der Anklageschrift betont, „aufgrund eines Hangs zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich“. Zu dieser Einschätzung sei der psychiatrische Gutachter in seiner vorläufigen Expertise zu dem Mann gekommen, erläutert Behördenchef Ströber gegenüber der RHEINPFALZ. Dafür spreche aber auch das Vorstrafenregister des Beschuldigten. Demnach sei er mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden, in einem Fall zu einer Jugendstrafe. Im Falle einer Verurteilung im jetzt drohenden Verfahren könnte ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die anschließende Sicherungsverwahrung erwarten.