Frankenthal Fraktionen widersprechen AfD

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Die AfD wende sich mit Polemik und unzutreffenden Behauptungen gegen das Bebauungsplanverfahren im Gebiet Ziegelhofweg. Diesen Vorwurf erheben die Stadtratsfraktionen von CDU, SPD, Grünen/Offener Liste und der Vertreter der FDP in einer gemeinsamen Erklärung.

In einem Flugblatt hatte sich die „AfD Frankenthal“ gegen den Bau einer „Asylbewerberunterkunft im Ziegelhofgebiet“ gewandt (wir berichteten am Dienstag) und unter anderem behauptet, dadurch entstünden Sicherheitsrisiken. Auf Initiative der stärksten Fraktion, der CDU, widersprechen die Unterstützer der von CDU-Fraktionschef Tobias Busch übermittelten Stellungnahme aus dem Rat „unzutreffenden Publikationen der AfD“ und der „damit verbundenen Polemik von ,bildungsfernen Menschenmassen’ und ,Parallelgesellschaften’“. Im Ziegelhofgebiet würden nach dem einstimmigem Votum des Rates die Grundlagen für den Bau zweier Gebäude für den allgemeinen Wohnungsmarkt geschaffen, heißt es in der Erklärung. „Dies geschieht auf einer Fläche, die bereits bei der Anlage des Wohngebiets als Baufläche vorgesehen war und wird sich auch in der Größe der Baukörper dort einfügen.“ Die beiden Gebäude sollten dabei architektonisch ansprechend gestaltet sein und bezahlbaren Wohnraum bieten, halten die Fraktionen fest. „Damit soll der zunehmenden Wohnungsknappheit in unserer Stadt begegnet werden. Gerade junge Familien, wie von der AfD propagiert, sind Nutznießer dieser Planung.“ Eine Sammelunterkunft oder sonstige Unterkunft der Stadt sei nicht geplant. „Ein Zusammenhang, wie ihn die AfD zu Flüchtlingen herstellt, ist lediglich insofern gegeben, als anerkannte Flüchtlinge ebenfalls auf dem Wohnungsmarkt zunehmend als Nachfrager auftreten und dies die Notwendigkeit zum Handeln verstärkt“, heißt es in der Stellungnahme der Fraktionen. Die Freien Wähler könnten der Erklärung der anderen Fraktionen nicht voll zustimmen, teilte gestern die Fraktionsvorsitzende Ingrid Hezel mit. Auch die FWG lehne das Faltblatt der AfD „wegen der vielen Unwahrheiten und tendenziösen Aussagen mit Nachdruck ab“. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans sehe man aber differenzierter; daher habe man sich in Planungsausschuss und Rat auch der Stimme enthalten. Der jetzt gewählte Standort habe Nachteile: Erweiterungsmöglichkeiten der Schuman-Schule würden beschränkt, der Bolzplatz gehe ebenso wie eine Grünfläche verloren. Zu möglichen Alternativen, die zu prüfen wären, rechnet die FWG das Gelände südlich der Schraderstraße und den ehemaligen Rot-Weiß-Sportplatz dort. Genügend Zeit zur Prüfung müsste nach Ansicht Hezels da sein: Mit der Mitte 2015 genehmigten Erweiterung zweier Häuser der Baugesellschaft am westlichen Albrecht-Dürer-Ring sei bisher nicht begonnen worden. Daher sei zu vermuten, „dass der Wohnungsbedarf nicht so dringend ist“. Eine organisatorisch selbstständige „AFD Frankenthal“, wie sie auf dem Flugblatt als Autor angegeben ist, gebe es derzeit nicht, sagte gestern auf Anfrage der Kreisvorsitzende German Bachert (Limburgerhof). Noch sei der Kreisverband Rhein-Pfalz-Kreis auch für die Stadt zuständig. „Wir sind aber dabei, uns zu formieren“; derzeit habe die AfD rund 20 Mitglieder aus Frankenthal. Auf dem Flugblatt der AfD ist kein Verantwortlicher genannt; mit Bezug auf Frankenthal ist lediglich eine Internetadresse angegeben, die vom AfD-Landesverband angemeldet wurde. Damit liege ein Verstoß gegen die Vorgaben des Landesmediengesetzes (LMG) vor, teilte gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit. Nach Paragraf 9 des LMG müssen auf jedem im Land erscheinenden Druckwerk „Name oder Firma und Anschrift derjenigen Personen genannt sein, die das Werk gedruckt und verlegt haben, beim Selbstverlag derjenigen Personen, die das Werk verfasst haben oder herausgeben“. Auch Flugblätter unterliegen dieser Vorschrift, hält die ADD fest. Die Angabe einer Internetadresse sei nicht ausreichend. Gefordert sei eine „ladungsfähige Anschrift“, damit gegebenenfalls unverzüglich zivilrechtliche Ansprüche gegen den oder die Urheber geltend gemacht werden könnten. Die ADD will nun die Urheber ermitteln, sie informieren und ermahnen. Im Wiederholungsfall will sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten; Verstöße können mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden. Termin Bürgerversammlung heute, Donnerstag, 19.30 Uhr, in der Mensa der Integrierten Gesamtschule Robert-Schuman-Schule, Ziegelhofweg 16.

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