Bobenheim-Roxheim / Worms Flugplatz-Konflikt: Antrag auf Enteignung liegt Behörde nun vor

Der Wormser Fluplatz von oben. Im Bereich der Landebahn besitzt Bobenheim-Roxheim zwei Grundstücke.
Der Wormser Fluplatz von oben. Im Bereich der Landebahn besitzt Bobenheim-Roxheim zwei Grundstücke.

Der Antrag auf Enteignung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, den die Flugplatz Worms GmbH im August angekündigt hat, liegt inzwischen der zuständigen Behörde in Neustadt vor. Das hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd auf Anfrage bestätigt. Derzeit werde zunächst einmal die Zulässigkeit des Antrags geprüft, ein Enteignungsverfahren sei noch nicht eingeleitet worden.

Pachtvertrag gekündigt

Das Verfahren, so informiert eine Sprecherin der SGD, laufe unter Ausschluss der Öffentlichkeit, den Antrag des Flugplatzbetreibers könnten Bürger und Presse deshalb nicht einsehen. Der Betreiber hat es beantragt, weil die Gemeinde Bobenheim-Roxheim den Pachtvertrag für ihre Grundstücke auf dem Flugplatz gekündigt hat. Diese weigert sich, einen neuen langfristigen Vertrag abzuschließen, bevor nicht Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, den Fluglärm über Teilen des Orts deutlich zu reduzieren.

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