Frankenthal
Ehrenamtliche Richter: Zwischen Rauflust und Rechtspflege
Es ist die (kommunal-)politische Gretchenfrage, auf die SPD-Fraktionsvize Gunther Koch vom Stadtrat eine Antwort haben möchte. Wie hältst Du’s mit der AfD? Konkret: Soll/kann/darf ein Mitglied dieser Partei ehrenamtlicher Sozialrichter sein? Koch selbst hat sich festgelegt: Nein. Er argumentiert: Wer sich in einer politischen Gruppierung bewege, die der Verfassungsschutz als Verdachtsfall einstufe, kann nicht „Organ der Rechtspflege“ sein.
Aber der Reihe nach. Alle fünf Jahre ist es die vornehme Aufgabe des hohen Hauses, Menschen zu benennen, die ehrenamtlich als Sozialrichter tätig sein möchten – jeweils mindestens einen fürs Sozialgericht in Speyer und einen fürs Landessozialgericht in Mainz. Aus Vorschlagslisten, die Städte und Kreise übermitteln, wählen Ausschüsse an den Gerichten dann die Besetzung für Kammern und Senate. Üblicherweise nennen die Parteien den Verwaltungen Kandidaten. Die bastelt eine Liste. Die Abstimmung darüber ist meist Formsache. Weil alle Beteiligten froh sind, wenn jemand den Job überhaupt machen möchte. Was ist also dieses Mal anders?
„Es ist nicht der Lehrer“
Ein Name in der Beschlussvorlage weckt das Misstrauen der SPD: Peter Fruth. Ob es sich um den früheren Leiter der Grundschule Eppstein/Flomersheim handele? Falls nicht: Ob es dann – wie Koch offensichtlich befürchtet – um denjenigen gleichen Namens handele, der auf der Liste der AfD für den Stadtrat kandidiert habe? „Es ist nicht der Lehrer“, sagt Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU). Und hält vorsichtshalber fest: Die Zugehörigkeit zu einer Partei habe man in diesem Fall nicht zu beurteilen.
AfD-Fraktionsvorsitzender Hartmut Trapp verteidigt seinen Parteifreund als „angesehenen Bürger der Stadt“ und „früheren Betreiber einer Autowerkstatt“. Der Grüne Gerhard Bruder verweist – zur Sicherheit – darauf, dass es zwischen ihm und Trapp keinerlei politische Schnittmenge gebe. Eine pauschale Beurteilung lehne er trotzdem ab. CDU-Sprecherin Gabriele Bindert wirft ein, dass der Kandidat im Falle seiner Wahl einen Amtseid zu leisten habe, der ihn zur Gesetzes- und Verfassungstreue verpflichtet.
Erkenntnisgewinn: gering
Nach einer Sitzungsunterbrechung ringt Sozialdemokrat Koch dem Rat den Kompromiss ab, über die fünf Namen einzeln abzustimmen. Das Ergebnis? Erwartbar. Vier Bewerber – Michael Baumann, Thomas Hoppenrath, Anne Gauch und Markus Schröter – bekommen die volle Stimmzahl. AfD-Mann Fruth muss mit zehn Gegenstimmen und einer Enthaltung leben. Der Erkenntnisgewinn? Gering. Das Fazit: Möglicherweise gibt es geeignetere Themen zum Raufen mit der politischen Konkurrenz.