Frankenthal Diebstahl in Serie

Seit zwei Jahren ist ein 22-jähriger Georgier als Asylbewerber in Deutschland, seitdem wurde er bereits fünfmal jeweils wegen mehrerer Diebstähle verurteilt. Am Donnerstag kam eine weitere Strafe dazu: Das Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal verurteilte ihn wegen Diebstahls und Körperverletzung zu einem Jahr und sieben Monaten Haft.
Laut Anklage war der Mann am 28. November 2015 in einem Frankenthaler Drogeriemarkt erwischt worden, als er zwei Flaschen Parfüm im Wert von rund 125 Euro stehlen wollte. Die an den Flaschen angebrachte Diebstahlsicherung hatte er bereits entfernt. Diesen versuchten Diebstahl gab er ebenso zu wie einen Versuch am 18. November in der Ludwigshafener Filiale des gleichen Drogeriemarkts, zwei Flaschen Parfüm (Wert 135 Euro) zu stehlen. Am 4. Dezember war wieder die Frankenthaler Filiale an der Reihe. Dieses Mal steckte der Mann zwei Flaschen Parfüm im Wert von 134 Euro und einen USB-Stick im Wert von 13 Euro ein. „Ich kenne ihn sehr gut“, sagte als Zeuge der Ladendetektiv. Er habe den 22-Jährigen schon mehrfach bei Diebstählen, auch in anderen Geschäften, etwa einem Discounter, erwischt. Bei dem Drogeriemarkt habe der Georgier Hausverbot in allen Filialen in Europa. Als der Angeklagte am 4. Dezember die Frankenthaler Filiale des Drogeriemarkts betrat, habe er ihn beobachtet, berichtete der Zeuge. Er habe gesehen, wie der Angeklagte Parfüm einsteckte, an der Kasse vorbei ging, ohne zu zahlen und habe, als der Mann aus dem Geschäft gehen wollte, die Eingangstür zugehalten. Der Angeklagte sei zur anderen Tür, „dort ist er gegen mich geprallt“, berichtete der Ladendetektiv. Er habe den Mann dann festgehalten, ins Büro gebracht und die Polizei gerufen. Bei der Polizei hatte der Ladendetektiv gesagt, dass der Angeklagte ihn gegen das Bein getreten habe und versucht habe, ihn am Hals zu packen. Jetzt konnte sich der Zeuge nicht mehr genau erinnern. „Leider gibt es inzwischen so viele Diebstähle mit Gegenwehr, dass ich mich an Einzelheiten nicht mehr erinnern kann. Da ist inzwischen so viel los, das kann sich keiner vorstellen“, sagte der Ladendetektiv. Der Angeklagte bestritt, tätlich geworden zu sein. Den Diebstahl von vier Dosen Stopftabak am 19. Mai in einem Frankenthaler Discounter gab es ebenso zu wie den fehlgeschlagenen Versuch, am 30. Dezember in einem Geschäft im Ludwigshafener Rathaus-Center zwei Geldbörsen und zwei Jeans zu stehlen. Erst sagte der Angeklagte, dass er vorgehabt habe, einen Teil der Waren für sich zu behalten. Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Thomas Henn sagte er, dass er die Beute gegen Drogen eintauschen wollte. In seiner Heimat habe er seit Jahren „schwarzen Mohn“ konsumiert, in Deutschland konsumiere er Kokain, Heroin und Methadon. Zwei Jahre Haft forderte der Staatsanwalt, dies einschließlich einer noch nicht abgebüßten früheren Strafe. Rechtsanwalt André Morio plädierte für eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Es sei davon auszugehen, dass der 22-Jährige weitere Straftaten begehen werde, deshalb sei eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe nicht möglich, so Henn. |ann