Frankenthal Corona-Regeln: Stadt verlängert Verfügung bis 26. April

Diese Beschränkung bleibt: die Maskenpflicht in der Frankenthaler Innenstadt.
Diese Beschränkung bleibt: die Maskenpflicht in der Frankenthaler Innenstadt.

Die Allgemeinverfügung, mit der die Stadt die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes um lokale Vorgaben ergänzt, bleibt bis einschließlich 26. April in Kraft. Über die Verlängerung des vergangene Woche erlassenen Regelwerks hat die Verwaltung am Montagabend informiert.

Einen Unterschied gibt es im Vergleich zu der Verfügung vom 6. April allerdings doch: In der aktuellen Version sind keine Festlegungen mehr für die Frankenthaler Schulen enthalten, wie die städtische Pressesprecherin Xenia Schandin am Dienstag auf Nachfrage erläutert. Für Donnerstag und Freitag nach den Osterferien hatte die Stadt in Absprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nämlich noch Fernunterricht angeordnet. Seit dieser Woche ist auch ab Klassenstufe fünf wieder Wechselunterricht in kleinen Gruppen angesagt.

Während die überarbeitete Verordnung als Reaktion auf Inzidenzwerte unter dem Schwellenwert von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen einige Lockerungen beispielsweise in Gastronomie und Handel brachte und auch die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben wurde, blieb und bleibt eine Einschränkung in Kraft: die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Innenstadt.

Ob die Allgemeinverfügung in ihrer jetzigen Form Gültigkeit behält, steht unter mehreren Vorbehalten: Verschärfungen sieht das Landesrecht für den Fall vor, dass die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100 rutscht und das drei Tage in Folge so bleibt. Das Landesuntersuchungsamt meldete für Frankenthal am Dienstag einen Wert von 110,7 Die zweite Unbekannte in der Corona-Rechnung: mögliche Änderungen der Rechtslage auf Landes- und Bundesebene.

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