Frankenthal
Corona-Regeln: Kleiner Fehler, keine Wirkung
Warnstufe hier, Landesverordnung dort und dazwischen noch eine kleine kommunale Allgemeinverfügung – es ist mal wieder nicht ganz einfach, bei den ganzen Corona-Regelwerken den Überblick zu behalten. Das gilt für den interessierten Bürger genauso wie offenbar für diejenigen Akteure, die sich von Berufs wegen damit beschäftigen müssen.
Wer am Wochenende in einer Mußestunde auf dem Sofa die Allgemeinverfügung der Stadt Frankenthal studiert hat, welche die Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht auf dem Wochen- und dem Weihnachtsmarkt darstellt, konnte dort unter anderem Folgendes lesen: „In der Zeit von 9 Uhr bis 22 Uhr gilt auf der gesamten Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes (Rathausplatz) sowie während der Betriebszeiten (Montag und Freitag) des Wochenmarktes auf den Wochenmarktflächen (teilweise Rathausplatz, Bahnhofstraße, Wormser Straße, Speyerer Straße) die Pflicht eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards zu tragen.“
Geheimer Masterplan?
Montag? Echt? Die Frankenthaler sind zwar einiges an Kummer gewöhnt, aber die Markttage Dienstag und Freitag sind ja für nicht wenige Bewohner dieser Stadt (und ihres Umlands) Teil ihres Biorhythmus. Welcher geheime Masterplan steckt also hinter dem mysteriösen Montag? Um es kurz zu machen: keiner. Der falsche Wochentag ist vermutlich schlicht überlesen worden. Niemand kann das besser nachvollziehen als eine Zeitungsredaktion.
Noch besser als der Umstand, dass der Fehler umgehend korrigiert werden sollte, wie es auf Nachfrage der RHEINPFALZ aus dem Rathaus hieß, ist etwas anderes: Auf die Gültigkeit der Allgemeinverfügung hat der Lapsus keine Auswirkung. Also: Am Dienstag bitteschön alle mit Maske auf den Wochenmarkt marschieren – alles andere wäre angesichts der negativ beeindruckenden Infektionszahlen in Frankenthal derzeit sowieso gar keine gute Idee.